{"id":127,"date":"2024-01-31T20:05:01","date_gmt":"2024-01-31T20:05:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/?p=127"},"modified":"2024-01-31T20:05:01","modified_gmt":"2024-01-31T20:05:01","slug":"fundsachen-auf-larps","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/index.php\/2024\/01\/31\/fundsachen-auf-larps\/","title":{"rendered":"Fundsachen auf LARPs"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei jedem CON bleiben irgendwie Gegenst\u00e4nde liegen, und nicht alle Gegenst\u00e4nde werden wieder zur\u00fcckgefordert. Die meisten dieser Gegenst\u00e4nde landen dann irgendwann in einem Fundus. Wenn man die Veranstalter fragt, sind die meisten der Meinung, dass nach einem Monat oder nach einem Jahr die Sachen Ihnen geh\u00f6ren&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So einfach ist die Sache nat\u00fcrlich nicht. Was muss man als Finder tun?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als erstes ist man verpflichtet, die Sache aufzubewahren, wenn damit keine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Kosten entstehen. Sollte also jemand Atomare Brennstoffe bei euch vergessen, m\u00fcsst ihr kein Aufbewahrungslager anmieten. Ausnahme: die Sachen sind verderblich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als n\u00e4chstes seit ihr verpflichtet, dem Verlierer oder Eigent\u00fcmer Bescheid zu sagen (wenn ihr den kennt). Wenn nicht, dann solltet ihr der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde Bescheid geben. Das ist entweder Fundb\u00fcro oder wenn das geschlossen hat zumindest in den meisten Bundesl\u00e4ndern die Polizei, die dar\u00fcber aber meistens nicht gl\u00fccklich ist. (Es geht in diesem Text erstmal darum, was ihr vom Gesetz her machen m\u00fcsst, dass ist nicht unbedingt das bequemste f\u00fcr euch&#8230;) Wenn die Sache unter 10 Euro wert, m\u00fcsst ihr die Anzeige nicht machen!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was passiert, wenn ihr die Anzeige bei der Beh\u00f6rde gemacht habt oder dem Verlierer Bescheid gesagt habt, und keiner holt es ab? Dann geh\u00f6rt die Sache tats\u00e4chlich 6 Monate nach der Anzeige dem Finder. Bei Sachen unter 10 Euro gilt die Frist nach dem Fundzeitpunkt. Ohne Anzeige und z.B. wenn der Verlierer sich bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde danach erkundigt gilt die Frist nat\u00fcrlich nicht als abgelaufen! Genauso, wenn ihr bei einer Nachfrage des Verlierers verschweigt, dass ihr die Sache habt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Positive Seiten gibt es auch: Der Finder kann Finderlohn verlangen (5 Prozent vom Wert, die prozentualen Ausnahmen von dieser Regel sollten das LARP nicht betreffen). Allerdings w\u00fcrde ich das als Veranstalter nur in Ausnahmef\u00e4llen machen, dar\u00fcber sind Spieler eher nicht gl\u00fccklich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Praktische Umsetzung: praktisch gesehen sollten Fundgegenst\u00e4nde tats\u00e4chlich erstmal 6 Monate aufbewahrt werden. Sch\u00f6n ist es nat\u00fcrlich, wenn ihr nicht auf Nachfragen wartet, sondern den Teilnehmern z.B. per Internet sagt, was liegengeblieben ist. Nach 6 Monaten k\u00f6nnt ihr die meisten Gegenst\u00e4nde wahrscheinlich tats\u00e4chlich benutzen, viele gefundenen Gegenst\u00e4nde haben einen Wert, der eher unter 10 Euro liegt. Bei den dar\u00fcberliegenden (z.B. Waffen) ist der Wert wahrscheinlich nicht so riesig, so da\u00df ihr im unwahrscheinlichen Fall, dass z.B. ein Polsterschwert kaputtgeht und der Besitzer sich zuf\u00e4llig doch noch meldet, euch sicher g\u00fctlich mit ihm einigen k\u00f6nnt. Und ihr habt weniger Ausgaben durch die Nutzung des Gegenstandes als f\u00fcr den Kauf von neuen Polsterwaffen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die entsprechenden Stellen aus dem BGB:<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 965<\/strong><br>(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigent\u00fcmer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverz\u00fcglich Anzeige zu machen.<br>(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umst\u00e4nde, welche f\u00fcr die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein k\u00f6nnen, unverz\u00fcglich der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.<br><br><strong>\u00a7 966 Verwahrungspflicht<\/strong><br>(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.<br>(2) ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache \u00f6ffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde Anzeige zu machen. Der Erl\u00f6s tritt an die Stelle der Sache.<br><br><strong>\u00a7 967 Ablieferungspflicht<\/strong><br>Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserl\u00f6s an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde abzuliefern.<br><br><strong>\u00a7 968 Umfang der Haftung<\/strong><br>Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu vertreten.<br><br><strong>\u00a7 969 Herausgabe an den Verlierer<\/strong><br>Der Finder wird durch die Herausgabe der Sache an den Verlierer auch den sonstigen Empfangsberechtigten gegen\u00fcber befreit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 970 Ersatz von Aufwendungen<\/strong><br>Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 971 Finderlohn<\/strong><br>(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn betr\u00e4gt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro f\u00fcnf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur f\u00fcr den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.<br>(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 972 Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Finders<\/strong><br>Auf die in den \u00a7\u00a7 970, 971 bestimmten Anspr\u00fcche finden die f\u00fcr die Anspr\u00fcche des Besitzers gegen den Eigent\u00fcmer wegen Verwendungen geltenden Vorschriften der \u00a7\u00a7 1000 bis 1002 entsprechende Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 973 Eigentumserwerb des Finders<\/strong><br>(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erl\u00f6schen die sonstigen Rechte an der Sache.<br>(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung<\/strong><br>Sind vor dem Ablauf der sechsmonatigen Frist Empfangsberechtigte dem Finder bekannt geworden oder haben sie bei einer Sache, die mehr als zehn Euro wert ist, ihre Rechte bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde rechtzeitig angemeldet, so kann der Finder die Empfangsberechtigten nach der Vorschrift des \u00a7 1003 zur Erkl\u00e4rung \u00fcber die ihm nach den \u00a7\u00a7 970 bis 972 zustehenden Anspr\u00fcche auffordern. Mit dem Ablauf der f\u00fcr die Erkl\u00e4rung bestimmten Frist erwirbt der Finder das Eigentum und erl\u00f6schen die sonstigen Rechte an der Sache, wenn nicht die Empfangsberechtigten sich rechtzeitig zu der Befriedigung der Anspr\u00fcche bereit erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 975 Rechte des Finders nach Ablieferung<\/strong><br>Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserl\u00f6ses an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde werden die Rechte des Finders nicht ber\u00fchrt. L\u00e4sst die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde die Sache versteigern, so tritt der Erl\u00f6s an die Stelle der Sache. Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde darf die Sache oder den Erl\u00f6s nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 976 Eigentumserwerb der Gemeinde<\/strong><br>(1) Verzichtet der Finder der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gegen\u00fcber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts \u00fcber.<br>(2) Hat der Finder nach der Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserl\u00f6ses an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde auf Grund der Vorschriften der \u00a7\u00a7 973, 974 das Eigentum erworben, so geht es auf die Gemeinde des Fundorts \u00fcber, wenn nicht der Finder vor dem Ablauf einer ihm von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde bestimmten Frist die Herausgabe verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 977 Bereicherungsanspruch<\/strong><br>Wer infolge der Vorschriften der \u00a7\u00a7 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den F\u00e4llen der \u00a7\u00a7 973, 974 von dem Finder, in den F\u00e4llen des \u00a7 976 von der Gemeinde d\u00f6s Fundorts die Herausgabe des durch die Rechts\u00e4nderung Erlangten nach den Vorschriften \u00fcber die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von drei Jahren nach dem \u00dcbergang des Eigentums auf den Finder oder die Gemeinde, wenn nicht die gerichtliche Geltendmachung vorher erfolgt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei jedem CON bleiben irgendwie Gegenst\u00e4nde liegen, und nicht alle Gegenst\u00e4nde werden wieder zur\u00fcckgefordert. Die meisten dieser Gegenst\u00e4nde landen dann irgendwann in einem Fundus. Wenn man die Veranstalter fragt, sind die meisten der Meinung, dass nach einem Monat oder nach einem Jahr die Sachen Ihnen geh\u00f6ren&#8230; So einfach ist die Sache nat\u00fcrlich nicht. 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