{"id":131,"date":"2024-01-31T20:07:44","date_gmt":"2024-01-31T20:07:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/?p=131"},"modified":"2024-01-31T20:07:44","modified_gmt":"2024-01-31T20:07:44","slug":"benachrichtigungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/index.php\/2024\/01\/31\/benachrichtigungen\/","title":{"rendered":"Benachrichtigungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Erstaunlicherweise sollte man einigen Stellen Bescheid geben, bevor man das CON startet. Der Besitzer sollte nat\u00fcrlich vorher Bescheid wissen.<br>Ansonsten:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt<\/strong>: gerade, wenn ihr ein ActionCON plant, und wenn ihr in der N\u00e4he einer Ortschaft seid, ist es besser, wenn die Polizei vorher wei\u00df, warum panische Bewohner von Leuten mit Waffen sprechen. Polsterwaffen sehen aus 100m Entfernung halt aus wie echt. Und LARPer sehen generell merkw\u00fcrdig aus, wenn sie in Gewandung sind.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>F\u00f6rster<\/strong>: Bevor ihr f\u00fcr einen Plot durch den Wald trampelt, solltet ihr den F\u00f6rster kontaktieren. Unter Umst\u00e4nden m\u00fc\u00dft ihr sogar dem \u00f6rtlichen P\u00e4chter Bescheid geben. Das sagt euch aber der F\u00f6rster.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Zelten ist unter Umst\u00e4nden das Ordnungsamt zu benachrichtigen. Bei normalen Zeltpl\u00e4tzen sollte das nicht der Fall sein. Wenn ihr aber &#8222;auf der gr\u00fcnen Wiese&#8220; z.B. beim Bauern zeltet, solltet ihr dem \u00f6rtlichen Ordnungsamt Bescheid sagen. Die wissen dann auch, wer Bescheid wissen will, und machen gegebenenfalls Auflagen, z.B. hinsichtlich Duschen und Dixies.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Zelten in Naturschutzgebieten: Falls ihr in Naturschutzgebieten\/Landschaftsschutzgebieten zelten wollt, m\u00fc\u00dft ihr vorher (rechtzeitig, mind. 3 Monate vorher) auch bei einer Beh\u00f6rde vorstellig werden. In Bayern z.B. erteilt die Genehmigung die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde des zust\u00e4ndigen Landratsamtes.<\/li>\n\n\n\n<li>Krankenhaus: Ein Tip von der <a href=\"http:\/\/www.loricor.de\">Loricon-Orga<\/a>: &#8222;Da unser Congebiet mitten im Nirgendwo liegt, haben wir bei den zwei n\u00e4hesten Krankenh\u00e4usern Anfahrtbeschreibungen hinterlassen mit einem kleinen Text &#8222;Was erwartet mich&#8220; in dem z.B. stand, dass die Veranstaltungsleiter eine rote Binde tragen. Diese Zettel wurden dann auch tats\u00e4chlich gebraucht und die Sanis waren dankbar daf\u00fcr. Wir haben uns dabei noch gedacht, dass wir die Zettel erst einen Tag vor dem Con zu den Krankenh\u00e4usern schaffen, damit sie nicht bis zum Con unauffindbar in irgendeiner Ablage verschwinden&#8230;&#8220; Dabei ist allerdings anzumerken, dass im Normalfall die zust\u00e4ndige Rettungswache bzw. gleich Leitstelle nat\u00fcrlich eher interessiert sind als die Krankenh\u00e4user.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Sanis<\/strong>: Stellt sicher, da\u00df ihr Sanis oder bei kleineren CONs wenigstens Leute mit Erste Hilfe-Kenntnis auf dem CON habt, gerade f\u00fcr Action-CONs. <\/li>\n\n\n\n<li>Es ist nicht ganz sicher, ob eine <strong>Schankerlaubnis<\/strong> und ein <strong>Gesundheitszeugnis<\/strong> notwendig ist, wenn ihr Alkohol ausschenken oder selbst kochen wollt. Erstmal: Was ist das? Eine <strong>Schankerlaubnis<\/strong> ist die Erlaubnis, zu gewerblichen Zwecken Getr\u00e4nke auszuschenken. Diese braucht jeder, der eine Kneipe betreibt. Genaues &#8211; und warum das f\u00fcr normale LARPs wohl nicht notwendig ist &#8211; findet ihr in einem kommentieren <a href=\"file:\/\/\/D:\/temp\/larpplanung\/kap_recht\/anzeigen.php?id=1316\">Gastst\u00e4ttengesetz<\/a> . Da steht auch, nach welchem Paragraphen ich das interpretiere. Und das es vielleicht sinnvoll w\u00e4re, das Jugendschutzgesetz in der Intime-Taverne aufzuh\u00e4ngen. Laut Infektionsschutzgesetz ben\u00f6tigen alle Personen, die eine T\u00e4tigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, aus\u00fcben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (\u00a7 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). \u00dcber die Durchf\u00fchrung der Belehrung wird eine Bescheinigung &#8211; das <strong>Gesundheitszeugnis<\/strong> &#8211; ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der T\u00e4tigkeit darf die Bescheinigung nicht \u00e4lter als drei Monate sein. Wer das Gesundheitszeugnis besitzt, wei\u00df, wie man mit Lebensmitteln umzugehen hat &#8211; hoffentlich. Nach (leider nur telefonischer) Aussage des Frankfurter Gesundheitsamtes ist ein Gesundheitszeugnis nicht notwendig f\u00fcr Vereinsveranstaltungen (die auch \u00fcber ein Wochenende gehen k\u00f6nnen), solange die Anzahl der Veranstaltungen im Jahr nicht 5 \u00fcbersteigt. Ich kann allerdings nicht sagen, ob das allgemeing\u00fcltig f\u00fcr alle Gesundheits\u00e4mter gilt!<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Feuerwerke<\/strong>: Da gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten, so da\u00df hier eine eigene Seite angebracht ist: Pyrotechnik und Recht .<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>T\u00dcV und B\u00fchnenmeister: das erschreckt jetzt wirklich, ist aber wohl nur f\u00fcr GrossCONs interessant. Robert Waldhans hat im <a href=\"http:\/\/forum.larpinfo.de\">LARPInfoForum<\/a> darauf aufmerksam gemacht: &#8222;F\u00fcr Grossaufbauten wie die B\u00fchne auf dem COM musste sowieso der T\u00dcV kommen und der Aufbau von B\u00fchnenmeistern \u00fcberwacht werden.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erstaunlicherweise sollte man einigen Stellen Bescheid geben, bevor man das CON startet. Der Besitzer sollte nat\u00fcrlich vorher Bescheid wissen.Ansonsten: T\u00dcV und B\u00fchnenmeister: das erschreckt jetzt wirklich, ist aber wohl nur f\u00fcr GrossCONs interessant. 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