{"id":135,"date":"2024-01-31T20:08:34","date_gmt":"2024-01-31T20:08:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/?p=135"},"modified":"2024-01-31T20:08:34","modified_gmt":"2024-01-31T20:08:34","slug":"veranstaltungsformen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/index.php\/2024\/01\/31\/veranstaltungsformen\/","title":{"rendered":"Veranstaltungsformen"},"content":{"rendered":"\n<p>Ihr solltet gut \u00fcberlegen, ob ihr das CON als Privatpersonen veranstaltet, oder als Verein. Weitere M\u00f6glichkeiten sind nat\u00fcrlich Firmen (GbR, GmbH, etc. &#8211; Aktiengesellschaften w\u00e4ren da wohl eher un\u00fcblich). Die Veranstaltung \u00fcber einen Verein bringt einige rechtliche Vorteile, aber nat\u00fcrlich auch Nachteile. Vor allem mu\u00df man sich etwas mit B\u00fcrokratie herumschlagen.Nix ist umsonst &#8230;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die verschiedenenen Formen<\/h2>\n\n\n\n<p>Es gibt bei LARPern im groben und ganzen folgende Formen von Veranstaltungen<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Privatveranstaltung einer Person<\/li>\n\n\n\n<li>Privatveranstaltung mehrerer Personen<\/li>\n\n\n\n<li>Veranstaltung eines eingetragenen Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Veranstaltung einer Gesellschaft: GbR, GmbH&#8230;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Privatveranstaltung einer Person<\/h2>\n\n\n\n<p>Das gibt es tats\u00e4chlich. Wenn ihr in kleinem Rahmen ein LARP macht, z.B. eine Geburtstagsfete in einer Waldh\u00fctte mit 20 Leuten, dann ist das rechtlich auch nix anderes als eine Geburtstagsfete in einer Waldh\u00fctte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Privatveranstaltung mehrerer Personen<\/h2>\n\n\n\n<p>Hin und wieder kommen mehrere Personen auf die Idee, ein CON gemeinsam zu veranstalten, ohne z.B. einen Verein zu gr\u00fcnden. Tats\u00e4chlich gr\u00fcnden sie dadurch implizit eine Gesellschaft, eine GbR&#8230; und damit gilt das weiter unten beschriebene.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Veranstaltung eines eingetragenen Vereins<\/h2>\n\n\n\n<p>\u00dcber Vereinssinn und -gr\u00fcndung gibt es eine Extraseite: <a href=\"file:\/\/\/D:\/temp\/larpplanung\/kap_recht\/anzeigen.php?id=1331\">Einf\u00fchrung zu Vereinen<\/a> Kurz gesagt ist der eingetragene Verein die wahrscheinlich sinnvollste Form f\u00fcr die meisten LARPs: die Haftung tragen nicht die Mitglieder, sondern der Verein. Auch steuerlich ergeben sich Vorteile, gerade bei gemeinn\u00fctzigen Vereinen werden diese enorm.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Veranstaltung einer Gesellschaft: GbR, GmbH&#8230;<\/h2>\n\n\n\n<p>Nochmal der Hinweis: ich bin kein Jurist, deswegen kann ich hier nur einen groben Umriss geben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">GbR<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine <strong>GbR<\/strong> kann man m\u00fcndlich oder schriftlich gr\u00fcnden: wenn mehrere LARPer zusammen einen CON veranstalten, ohne etwas schriftlich niederzulegen, bilden sie sofort mal eine GbR, bei der die Abmachungen innerhalb der GbR schwer beweisbar sind&#8230; Man sollte sicherheitshalber also auch bei LARPs einen Gesellschaftervertrag aufsetzen (ausser man kennt seine Mitmacher wirklich in- und auswendig und weiss, dass die keinen Scheiss bauen).<\/p>\n\n\n\n<p>Ohne vertragliche Regelung ist f\u00fcr Gesch\u00e4fte immer die Zustimmung aller Mitglieder einer GbR notwendig. F\u00fcr Ausnahmef\u00e4lle m\u00fcssten die Gesellschafter demjenigen eine Spezialvollmacht erteilen. Selbst mit vertraglicher Regelung oder Vollmacht geht das f\u00fcr sogenannte Grundlagengesch\u00e4fte allerdings nicht. In einem Gesellschaftsvertrag k\u00f6nnen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung nach Personen und Inhalt beschr\u00e4nkt werden. Aber: die Verteilung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungs- und Vertretungsbefugnisse gilt nur innerhalb. Falls einer der Gesellschafter unberechtigterweise ein Gesch\u00e4ft f\u00fcr die Gesellschaft abschliesst, kann der Gesch\u00e4ftspartner erstmal davon ausgehen, dass die Gesellschaft dahintersteht &#8211; und auch daf\u00fcr einsteht&#8230; die Gesellschaft m\u00fcsste dann selbst daf\u00fcr sorgen, dass sie den einzelnen zur Rechenschaft steht.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alles, was die Gesellschaft macht, haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen (falls es im Gesellschaftsvertrag nicht anders drin steht), und zwar auch mit Privatverm\u00f6gen. Das bedeutet: wenn die Gesellschaft aus 10 Personen 100000 Euro Schulden macht, haftet jeder mit 10000 Euro. Aber: falls 9 Personen pleite sind, kann erstmal der 10. rangezogen werden, um die 100000 Euro kurz mal alleine zu zahlen &#8211; wie er das Geld von den anderen Gesellschaftern bekommt, ist seine Sache, nicht die der Gl\u00e4ubiger&#8230;<br>F\u00fcr Verbindlichkeiten aus Vertr\u00e4gen, die im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haften das Gesellschaftsverm\u00f6gen und die Gesellschafter grunds\u00e4tzlich unbeschr\u00e4nkt mit ihrem Privatverm\u00f6gen. Wird ein Gesellschafter allein in Anspruch genommen, kann er von den anderen Gesellschaftern anteilig Ausgleich verlangen. Wurde im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen, so haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.<br>Gerade die Haftung mit dem Privatverm\u00f6gen ist nat\u00fcrlich heftig&#8230;<br>Immerhin etwas: f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung reicht eine Einnahmen-\/ \u00dcberschuss-Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">GmbH<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine GmbH ist etwas \u00e4hnliches wie eine GbR, n\u00e4mlich eine Gesellschaft, nur &#8222;mit beschr\u00e4nker Haftung&#8220;. So \u00e4hnlich sind sich beide aber gar nicht: die GbR ist eine Personengesellschaft, die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Daraus ergibt sich auch ein grosser Haftungsunterschied: Die Gesellschafter haften nicht pers\u00f6nlich gegen\u00fcber den Gl\u00e4ubigern, wenn die Stammeinlage voll erbracht ist. Letztere bedeutet aber einen grossen Haken: f\u00fcr eine GmbH sind 25000 Euro Stammeinlage erforderlich, d.h. die Gesellschafter m\u00fcssen 25000 Euro einzahlen (wobei nicht jeder gleich viel zahlen muss, es kann unterschiedlich grosse Anteile geben). Das d\u00fcrfte jedoch f\u00fcr die meisten LARP-Veranstalter etwas zuviel sein&#8230;<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">nicht eingetragener Verein<\/h3>\n\n\n\n<p>Man kann auch einen Verein gr\u00fcnden, ohne ihn eintragen zu lassen. Dann gelten aber ungef\u00e4hr die gleichen Regeln wie f\u00fcr GbRs.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">weitere Formen<\/h3>\n\n\n\n<p>Weitere Formen sind die KG (Kommanditgesellschaft), oHG (offene Handelsgesellschaft) als Personengesellschaft und die AG (Aktiengesellschaft) als Kapitalgesellschaft. F\u00fcr die Formen sollte aber dann doch eher ein Rechtsanwalt als Ausk\u00fcnftsb\u00fcro dienen &#8211; f\u00fcr den normalen LARPVeranstalter ist das eher nicht sinnvoll.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ihr solltet gut \u00fcberlegen, ob ihr das CON als Privatpersonen veranstaltet, oder als Verein. Weitere M\u00f6glichkeiten sind nat\u00fcrlich Firmen (GbR, GmbH, etc. &#8211; Aktiengesellschaften w\u00e4ren da wohl eher un\u00fcblich). Die Veranstaltung \u00fcber einen Verein bringt einige rechtliche Vorteile, aber nat\u00fcrlich auch Nachteile. 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