{"id":139,"date":"2024-01-31T20:09:45","date_gmt":"2024-01-31T20:09:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/?p=139"},"modified":"2024-01-31T20:09:45","modified_gmt":"2024-01-31T20:09:45","slug":"minderjaehrige-auf-larps-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/index.php\/2024\/01\/31\/minderjaehrige-auf-larps-2\/","title":{"rendered":"Minderj\u00e4hrige auf LARPs"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Anwesenheit von Minderj\u00e4hrigen bedeutet f\u00fcr einen Veranstalter besondere Gefahr, die der Gesetzgeber schafft. Ein Erkl\u00e4rung hat Dirk Rabenschlag (auch als Bruder Egberth bekannt) mal gebracht: Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen (solange die SL nicht zur Tollk\u00fchnheit neigt) deshalb nicht auf Cons, da sie in haftungsrechtlicher Hinsicht potentielle Zeitbomben sind. Ob Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte dabei sind, spielt keine Rolle. Ein kleines Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<p>Die alleinerziehende Mutter Anke Achtlos ist mit ihrem 15j\u00e4hrigen Spr\u00f6\u00dfling Gary Gernegro\u00df auf einem Burg-Con. Nachdem die Endschlacht geschlagen ist, zieht sich Achtlos mit dem just kennengelernten Paladin Tausendsch\u00f6n ins Zelt zur\u00fcck, um u.a. dessen Geeignetheit als potentieller miterziehender Vater abzuchecken. Gernegro\u00df schlendert, da er bei diesem Abchecken unerw\u00fcnscht ist, in Richtung Taverne, wo die durstigen Krieger schon m\u00e4chtig am Bierchentrinken sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Da Gernegros der Auffassung ist, da\u00df er mit 15 schon ein ganzer Mann ist, verlangt es ihn ebenfalls nach Bier. Hinter der Theke steht der ausschenkende NSC Willi Wundermild und nimmt die Bestellung entgegen. Zwar wei\u00df er, da\u00df Gernegro\u00df noch nicht im biertrinkf\u00e4higen Alter ist, doch ist er a) der Auffassung, da\u00df man nicht fr\u00fch genug damit anfangen kann und kann b) dem mitleiderregenden Flaumb\u00e4rtchen Gernegro\u00dfens nichts abschlagen. Da Gernegro\u00df, wie weit verbreitet in diesem Alter, unter chronischer Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung leidet, s\u00e4uft er mit Stefan Schluckspecht, einem trainierten Quartalss\u00e4ufer um die Wette &#8211; und verliert. Auf dem Weg zur\u00fcck in Mamis Zelt beugt sich Gernegro\u00df beim Evulpieren etwas zu weit \u00fcber die Br\u00fcstung und st\u00fcrzt ab, mit der Folge, da\u00df er f\u00fcrderhin querschnittsgel\u00e4hmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der zum Verfahrenspfleger bestellte Anwalt Frieder Fuchs \u00fcberlegt sich, ob er nun Anke Achtlos oder Willi Wundermild auf Schadenersatz und Schmerzensgeld f\u00fcr Gernegro\u00df in Anspruch nehmen soll, doch ach, Anke hat vor lauter Schuldgef\u00fchlen sowohl Tausendsch\u00f6n versto\u00dfen als auch das Arbeiten aufgegeben und Wundermild (34. Semester Sozialp\u00e4dagogik) war sowieso ein Verfechter des gleitenden \u00dcbergangs vom BAF\u00f6G zur Rente. Bei beiden ist also nichts zu holen. Bleibt noch der Con-Veranstalter, dessen sowohl Erf\u00fcllungs- als auch Verrichtungsgehilfe Wundermild war und f\u00fcr dessen Verschulden er also mithaftet. Hat der Veranstalter Gl\u00fcck, war er in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert, welchen er nach dem Urteil stantepede zum Insolvenzverwalter tragen darf. Hat er Pech war der Veranstalter eine nat\u00fcrliche Person, f\u00fcr die dann das gro\u00dfe Abenteuer &#8222;Leben mit dem, was die Pf\u00e4ndungsfreigrenze \u00fcbrig l\u00e4\u00dft&#8220;. Ob in diesem Fall eine Veranstalterhaftpflicht (wenn denn eine abgeschlossen wurde) zahlt, ist fraglich. Nicht fraglich ist allerdings, da\u00df sie ob der H\u00f6he der Schadensersatzsumme (bzw. Rente)ziemlich hinsichtlich ihrer Einstandspflicht rumzicken wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gleiche Beispiel lie\u00dfe sich auch mit dem 17j\u00e4hrigen Kalli Quuul und Willi, der harten Schluck ausschenkt, machen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>In diesem Sinne: LARP ab 18 ! Allen J\u00fcngeren sei zugerufen: Wie sch\u00f6n ist es doch, wenn man sich auf etwas freuen kann und da kommt dann mit 18 nicht nur der F\u00fchrerschein sondern auch das erste LARP. Die risikofreudigen unter den Orgas, k\u00f6nnen nat\u00fcrlich auch U18 zulassen, doch sollten sie sich fragen, ob diese Teilnehmer ein so gro\u00dfer Gewinn f\u00fcrs Spiel sind, da\u00df sie die damit verbunden Gefahren aufwiegen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Ganz so drastisch wie Dirk sehe ich es nicht. (Vor allen Dingen waren wir auch mal mit Kind auf einem CON, den Dirks Verein veranstaltete). Das Veranstalten von CONs an sich bringt schon mal weitaus mehr Risiko als das Nicht-Veranstalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anwesenheit von Kindern ist risikoreicher in dem Fall, dass etwas schlimmes mit diesen passiert oder das sie etwas schlimmes anstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kinder unter 7 Jahre sind generell beispielsweise sind nicht haftbar f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie anrichten. Bei \u00e4lteren Kindern ist entscheidend, ob beim Kind die Einsicht, mit seinem Handeln Schaden anzurichten, vorhanden war. In dem Fall ist es haftbar. Bei Haftbarkeit m\u00fcssen dann die Eltern zahlen &#8211; hoffentlich haben die eine Haftpflichtversicherung. Bei Nicht-Haftbarkeit muss gepr\u00fcft werden, muss gepr\u00fcft werden, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Genau wie bei der Einsicht-Sache gibt es hier nur Urteile, nach denen man sich richten kann, aber keine genauen Regeln&#8230; somit entscheidet einfach der Richter&#8230; Bei Aufsichtspflichtverletzung m\u00fcssen die Eltern zahlen. Wenn nicht, bleibt bei Kleinkindern das Opfer auf dem Schaden sitzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist IMHO ein Fehler im Gesetz. Der Gesetzgeber will damit vermutlich ausdr\u00fccken, dass die Gesellschaft eine Verantwortung f\u00fcr Kinder tr\u00e4gt. Dummerweise tr\u00e4gt aber nicht die Gesellschaft, sondern der Gesch\u00e4digte das Risiko&#8230; ABER: das ist nicht nur auf CONs so. Wenn euch ein Vierj\u00e4hriger das Auto verkratzt und den Eltern kein Strick (Aufsichtspflicht) draus gedreht wrden kann, dann bleibt ihr auf dem Schaden sitzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Insofern sollte sich jede Orga einfach mal mit dem Thema besch\u00e4ftigen, sich die Risiken klar machen und dann \u00fcberlegen, ob das Okay ist. Wir (S\u00f6derland-Orga) sind etwas (aber nur ein bi\u00dfchen) risikobereit, das bedeutet, da\u00df wir Minderj\u00e4hrige und Jugendliche zulassen, die wir selbst gut genug kennen. Nat\u00fcrlich m\u00fcssen die auch eine Aufsichtsperson dabei haben. Durch das Kennen der unter 18j\u00e4hrigen glauben wir das Risiko einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Ausserdem halten wir es f\u00fcr falsch, Eltern per se von CONs auszuschliessen: es kommt einfach auf das CON an. Das Risiko, dass jemand etwas kaputtmacht, ist unserer Meinung nach bei den auf manchen CONs \u00fcblichen Volltrunkenen weitaus gr\u00f6sser als bei Kindern&#8230; Insofern: wer &#8211; vor allen durch eigenen Getr\u00e4nkeausschank &#8211; volltrunkene Spieler dabei hat, sollte nicht dar\u00fcber lamentieren, dass das Risiko durch Kinder so gross sei&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Noch mal generell: wof\u00fcr ist man haftbar, wenn es um Minderj\u00e4hrige geht? (siehe \u00fcbrigens auch \u00a7832 BGB).<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn ihr Alkohol an sie herausgebt.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn sie Dinge tun, die sie nicht tun d\u00fcrfen. Ihr k\u00f6nnt (mit) \u00c4rger bekommen, wenn sie das tun, wof\u00fcr ihr nicht verantwortlich seid, wenn sie Erwachsene w\u00e4ren (<a href=\"file:\/\/\/D:\/temp\/larpplanung\/kap_recht\/haftung_minderjaehrige.html#erw\">siehe unten<\/a> ). Leider seid n\u00e4mlich aufsichtspflichtig, und m\u00fc\u00dftet nachweisen, da\u00df ihr dieser Aufsichtspflicht gen\u00fcge getan habt. Eine gute Idee w\u00e4re es deswegen, Jugendliche nur mit einer Aufsichtsperson (Mutter\/Vater, aber auch jemanden, der von Mutter\/Vater damit beauftragt wurde) zuzulassen. Es kann sogar sein, da\u00df ihr Alimente zahlen m\u00fc\u00dft, wenn zwei Jugendliche auf dem CON dumme Dinge tun, die sich selbst bewegende Konsequenzen haben (auf deutsch: sie haben Geschlechtsverkehr ohne Kondom). Die letzte Aussage ist nicht abgesichert, aber denkt lieber vorher dr\u00fcber nach.<\/li>\n\n\n\n<li>Bleiben wir beim Kondom: F\u00f6rderung sexueller Handlungen an Minderj\u00e4hrigen (\u00a7180 StGB): <em>Wer Personen unter 16 Jahren Gelegenheit zu sexuellen Handlungen gew\u00e4hrt oder verschafft, [&#8230;.]<\/em><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Zum letzten Punkt gibt es noch mehr zu sagen: noch schlimmer ist nat\u00fcrlich, wenn dann gleich einer von der Orga sich an eine\/einen Jugendliche\/n ranmacht. Da empfehle ich bei praxis-jugendarbeit.de den Bereich \u00fcber <a href=\"http:\/\/www.praxis-jugendarbeit.de\/jugendleiter-schulung\/sexuelle-handlungen-strafrecht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Straff\u00e4lligkeit bei sexuellen Handlungen<\/a>. Allerdings ist das Privatsache desjenigen. <a href=\"http:\/\/www.praxis-jugendarbeit.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.praxis-jugendarbeit.de<\/a> enth\u00e4lt \u00fcbrigens weitere interessante Informationen \u00fcber Jugendarbeit, die f\u00fcr Live-Rollenspiel-Veranstalter, die Minderj\u00e4hrige zulassen, interessant sein k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<p>Was mu\u00df ich machen, wenn Jugendliche und Kinder auf dem CON mitmachen wollen? Am einfachsten ist wie gesagt, keine Teilnehmer unter 18 Jahren anzunehmen. Wenn nicht, dann auf jeden Fall:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Eltern schriftlich best\u00e4tigen lassen, da\u00df ihr keine Aufsichtpflichten \u00fcbernimmt, und da\u00df eine benannte Aufsichtsperson (normalerweise die Eltern, oder aber jemand, der SCHRIFTLICH die Best\u00e4tigung der Eltern hat UND auch selbst eingewilligt hat) DIE GANZE ZEIT das Kind beaufsichtigt. Dazu gibt es bei uns <a href=\"file:\/\/\/D:\/temp\/larpplanung\/kap_recht\/anzeigen.php?id=1810\">ein Muster<\/a>, das aber f\u00fcr das jeweilige CON \u00fcberarbeitet werden muss!<\/li>\n\n\n\n<li>Euch selbst und eure Tavernen-Crew (wegen Alkoholausschank) informieren, wer noch unter 18 ist, und was das <a href=\"file:\/\/\/D:\/temp\/larpplanung\/kap_recht\/anzeigen.php?id=1315\">Jugendschutzgesetz<\/a> besagt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Eine gute Idee ist es auch, Lehrg\u00e4nge zu dem Thema zu besuchen. In allen deutschen Bundesl\u00e4ndern gibt es die JugendleiterCard &#8211; allerdings sind da die Bestimmungen sehr uneinheitlich.<br>Eine gute Seite \u00fcber das Thema Aufsichtspflicht heisst passenderweise <a href=\"http:\/\/www.aufsichtspflicht.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">aufsichtspflicht.de<\/a>. Es gibt aber auch hier noch mehr \u00fcber das Thema:<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Sonderteil Sexualit\u00e4t und Jugendliche<\/h3>\n\n\n\n<p>Ihr als Veranstalter habt mit dem Thema haupts\u00e4chlich dann zu tun, wenn ihr Aufsichtspersonen f\u00fcr die Jugendlichen seid. Ihr d\u00fcrft bei unter 16j\u00e4hrigen keinen Sex erlauben, zulassen oder die Gelegenheit daf\u00fcr schaffen. Bei letzterem solltet ihr mal \u00fcber die gemischtgeschlechtlichen Unterbringungen auf LARPs nachdenken&#8230; Dabei ist 16 Jahre nicht unbedingt die Grenze, bei unreifen 16j\u00e4hrigen kann es auch noch gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei sexuellen Handlungen zwischen einem\/r Erwachsenen und einem\/r \u00fcber 16j\u00e4hrigen aber unter 18j\u00e4hrigen gibt es nur Probleme, wenn ein Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zwischen den beiden Partnern besteht, allerdings nur f\u00fcr den Erwachsenen, nicht den Veranstalter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Anwesenheit von Minderj\u00e4hrigen bedeutet f\u00fcr einen Veranstalter besondere Gefahr, die der Gesetzgeber schafft. Ein Erkl\u00e4rung hat Dirk Rabenschlag (auch als Bruder Egberth bekannt) mal gebracht: Minderj\u00e4hrige d\u00fcrfen (solange die SL nicht zur Tollk\u00fchnheit neigt) deshalb nicht auf Cons, da sie in haftungsrechtlicher Hinsicht potentielle Zeitbomben sind. 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