{"id":149,"date":"2024-01-31T20:14:23","date_gmt":"2024-01-31T20:14:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/?p=149"},"modified":"2024-01-31T20:14:23","modified_gmt":"2024-01-31T20:14:23","slug":"149","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/index.php\/2024\/01\/31\/149\/","title":{"rendered":""},"content":{"rendered":"\n<p><strong>ACHTUNG: der Artikel ist veraltet, die einzelnen Werte m\u00fcssen noch angepasst werden. Nimmt ihn bitte nur als Einstieg.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Steuerrecht ist kompliziert und genauso Interpretationssache wie ein gutes Buch. Nur so: wenn ihr privat ein CON veranstaltet, habt ihr Einnahmen und Ausgaben, und die Einnahmen m\u00fcssen erstmal generell versteuert werden. Dabei gibt es Ausnahmen. Wenn man ein Einladungscon mit 60 Leuten durchf\u00fchrt, d\u00fcrfte man noch \u00a719 UStG (Kleinunternehmerregelung) bejubeln d\u00fcrfen: die USt wird von solchen Unternehmern nicht erhoben, die im vorangegangenen Jahr einen Umsatz unter 17500 Euro gemacht haben UND im laufenden voraussichtlich nicht \u00fcber 50000 Euro machen werden. Das gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr Vereine. Vereine sollten sich nach der Gr\u00fcndung \u00fcbrigens beim Finanzamt ihrer Stadt anmelden, das geht nicht automatisch durch das Registeramt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich empfehle, CONs \u00fcber einen Verein zu veranstalten:&nbsp; Mehr gibt es zum Thema Vereine und Steuern auf <a href=\"http:\/\/www.marktplatz-verein.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Marktplatz Verein<\/a> und auf <a href=\"http:\/\/www.vereinsknowhow.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vereinsknowhow.de<\/a>. Die Steuertipps sind auch f\u00fcr Nicht-Vereine interessant &#8211; guckt euch das bitte an!<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine bieten verschiedene L\u00e4nder n\u00fctzliche Brosch\u00fcren an, die man jeweils beim Finanzamt bekommen kann. Gute Brosch\u00fcren bieten Nordrhein-Westfalen und Bayern, letztere ist auch im Internet abrufbar: <a href=\"http:\/\/www.stmf.bayern.de\/default.asp?url=steuern\/informationsbroschueren\">Informationsbrosch\u00fcren<\/a>, dort &#8222;Vereine und Steuern&#8220; nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr LARP sind eigentlich zwei Steuern interessant: die K\u00f6rperschaftssteuer und die Umsatzsteuer. Es gibt noch eine dritte Art, die Gewerbesteuer, die w\u00fcrde aber nur die betreffen, die CONs gewerblich betreiben. Sorry an alle Gewerbetreibenden: ihr m\u00fcsst euch leider selbst informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei beiden Steuern gibt es Erleichterungen f\u00fcr Organisationen, die wenig verdienen oder gemeinn\u00fctzig sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6rperschaftssteuer<\/h3>\n\n\n\n<p>K\u00f6rperschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den in dem betreffenden Jahr eingefahrenen Gewinn anf\u00e4llt. Der Gewinn berechnet sich aus Einnahmen minus Ausgaben. Beispiel: Der Verein (es mu\u00df kein Verein sein, einer GbR &#8211; Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts &#8211; geht es genauso) &#8222;LARPer gegen Kapitalismus&#8220; (LgK) veranstaltet das Money 1. Er nimmt dabei 30000 Euro ein. Die Ausgaben, also Kosten f\u00fcr Jugendherberge, Kekse und Met betragen aber nur 20000 Euro. Gewinn:10000 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gewinn mu\u00df nun versteuert werden. Daf\u00fcr gilt allerdings ein Freibetrag von 3835 Euro (bitte keine Beschwerden ob des schiefen Betrags, ich habe den nicht festgelegt). Es bleiben also bei LgK 10000 Euro &#8211; 3835 Euro = 6165 Euro. Diese Summe mu\u00df jetzt mit 25% versteuert werden, denn 25 ist der Steuersatz, nicht 26 und nicht 27, die 24 scheidet vollkommen aus. 25% von 6164 Euro m\u00fcssten 1541 Euro sein (Mathe Leistungskurs). 1541 Euro an den Staat &#8211; das ist nicht wenig.<\/p>\n\n\n\n<p>Gut ist, wenn der Verein gemeinn\u00fctzig ist. Dann sind Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und einige Sachen schon mal steuerfrei, und auch ansonsten gilt eine recht hohe Grenze von 30678 Euro, ab der \u00fcberhaupt erst Steuern bezahlt werden m\u00fcssen. <em>Hinweis von Themro: Bei Zweckm\u00e4\u00dfigen Vereinen sind zwar erhaltene Spenden frei von der Steuer, allerdings Beitr\u00e4ge m\u00fcssen auch bei einem Zweckm\u00e4\u00dfigen Verein versteuert werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Umsatzsteuer<\/h3>\n\n\n\n<p>Umsatzsteuer ist f\u00fcr Vereine ungef\u00e4hr das, was als Mehrwertsteuer beim Verbraucher ankommt&#8230; Auf deutsch: wenn der Verein was einnimmt, z.B. einen CON-Beitrag, dann mu\u00df er 16% Mehrwertsteuer (in den wenigsten F\u00e4llen 7% nach dem erm\u00e4ssigten Satz) einkassieren. Beispiel: der Verein nimmt 75 Euro f\u00fcr einen CON-Platz. Um die Steuern zu bezahlen, mu\u00df er nochmal 16% draufschlagen: der Platz kostet also 87 Euro, eine stolze Summe. Wenn der Verein die Steuer vergessen hat, bl\u00fcht ihm \u00fcbles: die Steuer ist trotzdem f\u00e4llig, er mu\u00df also so tun, als w\u00e4ren in den 150 Euro 16% Steuern enthalten. Das w\u00e4ren 13,79% oder ca. stolze 20,68 Euro, die auf einmal fehlen w\u00fcrden&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Aber es gibt gl\u00fccklicherweise noch die andere Seite: der Verein kann n\u00e4mlich die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer\/Mehrwertsteuer abziehen. Das bedeutet: wenn der Verein eine Nebelmaschine f\u00fcr 232 Euro kauft, dann sind (steht auch auf der Rechnung) darin 32 Euro Mehrwertsteuer enthalten. Diese wiederum darf man abziehen. Wenn man also der Verein von oben durch die CON-Beitr\u00e4ge Einnahmen hat, durch die 5000 Euro Steuern f\u00e4llig w\u00e4ren, aber auf der anderen Seite f\u00fcr Jugendherberge, Kekse und Met auch Steuern bezahlt hat (die wiederum auf der jeweiligen Quittung angegeben sein mu\u00df!), und zwar 4000 Euro, dann bleiben nur noch 1000 Euro Steuern \u00fcbrig, die der Verein dem Finanzamt tats\u00e4chlich \u00fcberweisen mu\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Sache gibt es \u00fcbrigens zwei Stolpersteine: Einerseits sind Lebensmittel nur mit 7% versteuert, d.h.: wenn ihr 116 Euro Einnahmen habt und davon 16 Euro an das Finanzamt abf\u00fchren m\u00fcsstet, und auf der anderen Seite f\u00fcr 116 Euro Lebensmittel kauft (die dem erm\u00e4ssigten Steuersatz von 7% unterliegen), dann sind auf den lebensmitteln nur ca. 7,20 Euro Steuern; die restlichen 8,80 Euro wandern an das Finanzamt. Noch schlimmer: Jugendherbergen z.B. zahlen keine Steuern &#8211; da gibt es auch nix abzuziehen&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Noch ein Tipp: ihr d\u00fcrft nat\u00fcrlich die Mehrwertsteuer auch bei Quittungen angeben. D.h. bei den CON-Beitr\u00e4gen k\u00f6nnt ihr angeben: 16% Mehrwertssteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier gibt es jedoch Erleichterungen:<br>Einerseits gibt es wieder die gemeinn\u00fctzigen Vereine. F\u00fcr diese gibt es wieder h\u00f6here Freigrenzen.<br>Auf der anderen Seite gibt es wie erw\u00e4hnt \u00a719 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben wenn im vergangenen Jahr ein Umsatz unter 17500 Euro gemacht wurde UND im laufenden voraussichtlich nicht \u00fcber 50000 Euro gemacht werden. Dann gilt: der Verein mu\u00df keine Umsatzsteuer abf\u00fchren. Aber: er darf nat\u00fcrlich auch nicht auf Quittungen angeben, da\u00df 16% Mehrwertsteuer drauf sind. Das hei\u00dft zum Beispiel: CON-Beitr\u00e4ge sind z.B. 150 DM, mit 0 Euro Mehrwertsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Man kann auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (weil man z.B. viel mehr Steuern in dem Jahr abziehen kann als man bezahlen m\u00fcsste). Diese Option ist aber dann 5 Kalenderjahre bindend und insofern nur f\u00fcr besonders gewiefte Kassenwarte interessant, die sich vorher nochmal genauestens informieren sollten&#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Falls ihr \u00fcbrigens nicht in die Kleinunternehmerregelung fallt, m\u00fcsste ihr tats\u00e4chlich quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das Finanzamt wird euch dar\u00fcber aber noch aufkl\u00e4ren ( falls ihr im Vorjahr \u00fcber 6000 Euro Umsatzsteuer zahlen musstet, wird es sogar eine monatliche Voranmeldung verlangen &#8230;).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Buchf\u00fchrung<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine richtige Buchf\u00fchrung wie im Gesch\u00e4ftsleben ist f\u00fcr Vereine erst in gewissen Einnahmeh\u00f6hen ( 260000 Euro Einnahmen aus den nicht-ideelen Bereichen ODER bei einem Gewinn der steuerpflichtigen Gesch\u00e4ftsbetrieben \u00fcber 20500 Euro) n\u00f6tig. Das d\u00fcrfte LARP-Vereine nicht treffen. Das hei\u00dft aber keinesfalls, das ihr schlampen d\u00fcrft: die Belege m\u00fcssen nat\u00fcrlich da sein, und die Ein- und Ausgaben m\u00fcssen sauber notiert werden (tja, alle Einzelposten). Nur die doppelte Buchf\u00fchrung bleibt kleinen Vereinen erspart. Was ist alles notwendig?<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buchf\u00fchrung mu\u00df zeitnah, regelm\u00e4\u00dfig und vollst\u00e4ndig sein. Alle Einnahmen und Ausgaben m\u00fcssen erfasst werden. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht dabei aber. F\u00fcr alle Einnahmen und Ausgaben m\u00fcssen Belege vorhanden sein (Buchungsbelege, Quittungen &#8230;).<\/li>\n\n\n\n<li>Jeder Beleg mu\u00df den Anla\u00df (Verwendungszweck) der Geldbewegung, das Datum, den Betrag und die ausgewiesene Mehrwertsteuer enthalten. Bei Betr\u00e4gen \u00fcber 100 Euro m\u00fcssen ausserdem Name und Anschrift des Empf\u00e4ngers und des Lieferanten verzeichnet sein! Auf deutsch: der Name des Vereins und die Bezeichnung des Gegenstandes m\u00fcssen auf dem Beleg draufstehen!<\/li>\n\n\n\n<li>Um selbst auch Quittungen auszustellen (z.B. f\u00fcr bezahlte Bar-CON-Beitr\u00e4ge), sollte sich der Kassenw\u00e4rter einen Quittungsblock aus dem Schreibladen besorgen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine m\u00fcssen die Einnahmen und Ausgaben getrennt f\u00fcr<ul><li>den ideelen Bereich<\/li><li>die Verm\u00f6gensverwaltung<\/li><li>die Zweckbetriebe<\/li><li>die wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetriebe<\/li><\/ul>erfasst werden! Vor allen Dingen mu\u00df nachgewiesen werden, da\u00df Spenden f\u00fcr den ideelen Bereich verwendet wurden.<\/li>\n\n\n\n<li>Belege, Bilanzen, Inventarlisten, Kassenb\u00fccher, Rechnungen etc. m\u00fcssen 10 Jahre (jau!) aufbewahrt werden. Nur f\u00fcr die empfangenen Handelsbriefe und Kopien abgesandter Handelsbriefe gilt eine k\u00fcrzere Frist von 6 Jahren.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ACHTUNG: der Artikel ist veraltet, die einzelnen Werte m\u00fcssen noch angepasst werden. Nimmt ihn bitte nur als Einstieg. Steuerrecht ist kompliziert und genauso Interpretationssache wie ein gutes Buch. Nur so: wenn ihr privat ein CON veranstaltet, habt ihr Einnahmen und Ausgaben, und die Einnahmen m\u00fcssen erstmal generell versteuert werden. Dabei gibt es Ausnahmen. 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