{"id":151,"date":"2024-01-31T20:15:17","date_gmt":"2024-01-31T20:15:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/?p=151"},"modified":"2024-01-31T20:15:17","modified_gmt":"2024-01-31T20:15:17","slug":"vereine","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.larp-planung.de\/wordpress\/index.php\/2024\/01\/31\/vereine\/","title":{"rendered":"Vereine"},"content":{"rendered":"\n<p>\u00dcber Vereinssachen, unter anderem Recht, wei\u00df der <a href=\"http:\/\/www.marktplatz-verein.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Marktplatz Verein<\/a> und die <a href=\"http:\/\/www.gemeinsam-aktiv.de\/verein.cfm\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">die hessische Initiative f\u00fcr Ehren\u00e4mter<\/a> besser Bescheid. Dort steht alles \u00fcber Rechten, Pflichten, Organisation, und alles andere, was Vereine angeht..<br>Hier sind nur ein paar grunds\u00e4tzliche Punkte genannt. In der Hoffnung, da\u00df alles auch Richtung ist. (Wir sind halt keine Profis.)<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wie gr\u00fcnde ich einen Verein?<\/h3>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst mu\u00df eine Satzung entworfen werden. Daf\u00fcr nimmt man sich am besten die Satzung eines \u00e4hnlichen Vereins und ver\u00e4ndert sie leicht (unter anderem den Namen und den Sitz des Vereins\u00a0). Am besten nimmt man gleich ein oder zwei weitere Satzungen, um nochmal gegenzuchecken, ob auch alles dabei ist. Gute Satzungen im LARP-Bereich haben meiner Ansicht nach die <a href=\"http:\/\/www.drachenreiter.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Gilde der Drachenreiter<\/a> und der Verein <a href=\"http:\/\/www.legende.de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Legende e.V.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Im <a href=\"file:\/\/\/D:\/temp\/larpplanung\/kap_recht\/anzeigen.php?id=1332\">BGB (Vereinsrecht-Teil)<\/a> steht, was man alles braucht f\u00fcr eine Satzung. Das w\u00e4ren:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Zweck des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Name<\/li>\n\n\n\n<li>Sitz<\/li>\n\n\n\n<li>der Verein soll in des Vereinsregister eingetragen werden<\/li>\n\n\n\n<li>Eintritt und Austritt<\/li>\n\n\n\n<li>Beitr\u00e4ge (hier kann auch stehen, da\u00df das der Vorstand oder die Mitgliedsversammlung beschlie\u00dft &#8211; das ist sinnvoller, sonst m\u00fc\u00dft ihr dauernd Satzungs\u00e4nderungen beschlie\u00dfen, und die sind teuer)<\/li>\n\n\n\n<li>Vorstand: welche Posten, f\u00fcr wie lange gew\u00e4hlt, welche Aufgaben<\/li>\n\n\n\n<li>Mitgliedsversammlung: wie wird sie einberufen (welche Fristen gelten), was beschlie\u00dft sie<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Dabei Vorsicht: wenn etwas nicht in der Satzung definiert wird, gilt einfach nur das deutsche Recht (vor allem Vereinsteil im BGB). Und da steht zum Beispiel drin, da\u00df f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen eine qualifizierte 3\/4 Mehrheit der Anwesenden erforderlich ist, f\u00fcr \u00c4nderungen des Zwecks die Zustimmung aller Mitglieder (notfalls schriftlich).<\/p>\n\n\n\n<p>Der Entwurf wird auf einer Gr\u00fcndungssitzung diskutiert, verbessert und als Satzung des Vereins verabschiedet (Jubel).<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der Sitzung m\u00fcssen mindestens sieben Leute (&#8222;nat\u00fcrliche Personen&#8220;), die schon voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sein m\u00fcssen (also mindestens 18 Jahre im Normalfall), anwesend sein. Diese m\u00fcssen auch<br>unter die Satzung ihre Unterschrift abgeben.<br>Dann wird auch noch der Vorstand gew\u00e4hlt, und zwar so, wie er in der Satzung beschrieben wird.<br>Von der Sitzung mu\u00df Protokoll gef\u00fchrt werden. In dem Protokoll mu\u00df unter anderem die Wahl des Vorstands (wer wurde gew\u00e4hlt, wieviele Stimmen daf\u00fcr\/dagegen) und vorher nat\u00fcrlich die Annahme der Satzung stehen. Danach ist der Verein &#8222;in Gr\u00fcndung&#8220; (i.G.).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Anmeldung des Vereins erfolgt durch den Vorstand, der zu einem Notar tappern und dort unterschreiben mu\u00df. Der Notar beglaubigt dann, da\u00df der Vorstand auch der ist, der er zu sein meint. Mit seiner Hilfe wird die Anmeldung (also das Schreiben, da\u00df beim Notar unterschrieben wird), die Satzung und das Gr\u00fcndungsprotokoll an das Registeramt beim Amtsgericht geschickt, da\u00df f\u00fcr den folgenden b\u00fcrokratischen Akt zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Ungef\u00e4hr nach 4 Wochen kommt dann der Bescheid, da\u00df Fehler in der Satzung sind, und eine Mitgliederversammlung deswegen die Satzung \u00e4ndern mu\u00df. Kleiner Tip: legt den Satzungsentwurf schon vor dem Gr\u00fcndungstreffen dem zust\u00e4ndigen Rechtspfleger beim Registeramt vor, der kann euch auch vorher sagen, wenn Fehler drin sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Satzung mal fehlerfrei ist, wird das Registeramt den Verein in das Vereinsregister eintragen. In diesem Register stehen dann <strong>Name, Sitz, Tag der Gr\u00fcndung des Vereins und die Namen der Vorstandsmitglieder<\/strong> . Erst dann handelt es sich um einen e.V., einen eingetragenen Verein.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine gelten noch besondere Bedingungen. F\u00fcr LARP-Vereine bieten sich zwei M\u00f6glichkeiten: einerseits die Mittelalter-Schiene, wenn der Verein au\u00dfer LARP auch noch im Mittelalter-Bereich t\u00e4tig ist (Achtung: kann auch nachgepr\u00fcft werden, nicht mogeln!), andererseits die Jugendarbeit, wenn ihr Jugendliche mit LARP von der Stra\u00dfe holt (Tschuldigung, war jetzt gemein). In Nordrhein-Westfalen gilt seit einiger Zeit auch die &#8222;Freizeitgestaltung&#8220; als gemeinn\u00fctziger Zweck. Informiert euch besser vorher genau \u00fcber die Bedingungen zur Gemeinn\u00fctzigkeit UND legt die Satzung auch vor der Gr\u00fcndung dem Finanzamt vor, das kann n\u00e4mlich schon vor der Existenz des Vereins sagen, ob dieser mit der Satzung gemeinn\u00fctzig w\u00e4re. Eine Liste der Zwecke, die allgemein als besonders f\u00f6rderungsw\u00fcrdig im Sinne des \u00a710b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes anerkannt sind, ist unter <a href=\"http:\/\/cdl.niedersachsen.de\/blob\/images\/C2327286_L20.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">http:\/\/cdl.niedersachsen.de\/blob\/images\/C2327286_L20.pdf<\/a> zu finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch ein kleiner Hinweis zum Namen: Das Gericht achtet beim Namen nur darauf, da\u00df es keinen zweiten \u00f6rtlichen Verein gleichen Namens gibt. Es gibt kein Verbot, gleichnamige Vereine in verschiedenen Bereichen Deutschlands zu Gr\u00fcnden. Deswegen gibt es Rot-Wei\u00df in Erfurt und Rot-Wei\u00df in Essen. Aber: wenn ihr markenrechtlich gesch\u00fctzte Namen oder Namen mit besonderer Bekanntheit nehmt, k\u00f6nnt ihr trotzdem rechtlichen \u00c4rger nehmen. H\u00e4nde also weg von &#8222;Amnesty International LARP Detmold&#8220;. \ud83d\ude42<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was m\u00fc\u00dft ihr melden?<\/h3>\n\n\n\n<p>Verschiedene Sachen m\u00fc\u00dft Ihr zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden melden:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>dem Registeramt (beim Amtsgericht)<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Gr\u00fcndung \/ Aufl\u00f6sungSatzungs\u00e4nderungenVorstands\u00e4nderungen<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Finanzamt<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Gr\u00fcndung \/ Aufl\u00f6sungSatzungs\u00e4nderungenUmsatzsteuer, K\u00f6rperschaftssteuer, Lohnsteuer<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Gemeinde\/Stadtverwaltung<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>polizei- und ordnungsrechtlich meldepflichtige Veranstaltungen<\/p>\n<\/blockquote>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Falls ihr jemanden anstellen wollt (selbst 315 Euro) oder einen Gewerbebetrieb er\u00f6ffnen wollt (wie eine stetige LARP-Kneipe), sind noch schlimmere Sachen n\u00f6tig (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Gemeinde, und so weiter).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vereinssitzung<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei vielen Vereinen mu\u00df mindestens eine Jahreshauptversammlung im Jahr stattfinden. Dar\u00fcber entscheidet die Satzung. Bei Bedarf kann es auch mehrere Versammlungen im Jahr geben. Unter anderem gibt es die M\u00f6glichkeit, dass eine Minderheit die Einberufung der Versammlung beantragt (laut Gesetz 1\/10 der Mitglieder, der Wert kann aber durch die Satzung anders bestimmt werden).<br>Die Leitung \u00fcbernimmt in der Regel der erste Vorsitzende.<br>Dort werden meistens (und nicht ausschliesslich) folgende Punkte abgehandelt:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechenschaftsbericht des Vorstands, Bericht des\/r Kassenpr\u00fcfers<\/strong><br>Hier erz\u00e4hlt der Vorstand, was er alles getan hat, und der Kassenpr\u00fcfer (k\u00f6nnen auch mehrere sein) erz\u00e4hlt, da\u00df mit der Kasse und den Quittungen alles in Ordnung ist &#8211; wenn alles in Ordnung ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Entlastung des Vereinsvorstandes<\/strong><br>Bei der Entlastung wird dem Vorstand die Absolution erteilt f\u00fcr das, was er im vergangenem Jahr bis zur Versammlung getan hat. Mit der Entlastung verzichtet der Verein auf Schadensersatzanspr\u00fcche gegen<br>den Vorstand. Dies jedoch nur f\u00fcr die Vorg\u00e4nge, die den Vereinsmitgliedern im Rechenschaftsbericht des Vorstands bekannt gegeben wurden oder die h\u00e4tten bekannt sein k\u00f6nnen. Also: wenn der Vorstand l\u00fcgt, ist er noch nicht aus dem Schneider &#8230; (da kann der Verein dann sp\u00e4ter tats\u00e4chlich auf Schadensersatz gegen den Vorstand klagen, falls dieser einen belastenden Vertrag &#8222;vergessen&#8220; hat &#8211; aber lassen wir das mal, wir sind hoffentlich unter Freunden).<\/p>\n\n\n\n<p>Irgendeiner mu\u00df \u00fcbrigens den Antrag auf Entlastung stellen. Zum guten Ton geh\u00f6rt es, da\u00df das nicht der Vorstand selbst macht (aber verboten ist es nicht).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wahl des Vorstands<\/strong><br>Je nach Satzung kann diese auch in anderen Zyklen, z.B. nur zwei-, drei oder vierj\u00e4hrlich, geschehen. Kontinuit\u00e4t ist alles.<br>Die Wahl sollte so vor sich gehen (wenn keine anderen Bestimmungen in der Satzung stehen):<br>als erstes wird ein Wahlausschu\u00df gebildet, der die Wahl leitet. Die Leute in diesem Ausschu\u00df sollten sich nicht zur Wahl auf irgendeinen Posten zur Verf\u00fcgung stellen<\/p>\n\n\n\n<p>Dann nehme nacheinander die Posten (als erstes z.B. 1. Vorsitzender).<br>Erst werden die Kandidaten festgestellt.<br>Dann werden sie von den Mitgliedern gew\u00e4hlt (jeder nur eine Stimme). Wenn im ersten Wahlgang schon ein eindeutiger Sieger (der \u00fcber die H\u00e4lfte der g\u00fcltigen Stimmen bekommen hat) feststeht, dann ist der gew\u00e4hlt. Enthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen nicht in die Rechnung. Bei 4 A-Stimmen, 3 Enthaltungen, 1 ung\u00fcltigen Stimmen und 2 B-Stimmen ist A gew\u00e4hlt, da er 4 von 6 g\u00fcltigen Stimmen bekommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn nicht, wird es kompliziert. Es muss n\u00e4mlich neu gew\u00e4hlt werden (nat\u00fcrlich nur der Posten). Daf\u00fcr w\u00e4re es gut, wenn Kandidaten mit wenigen Stimmen freiwillig zur\u00fccktreten. Es ist mir n\u00e4mlich nicht bekannt, ob sie dazu gezwungen werden k\u00f6nnen. Und in Ewigkeit w\u00e4hlen &#8230;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die Satzung dies erlaubt, ist auch Blockwahl m\u00f6glich. (Achtung: Nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist die Bestellung eines Vereinsorgans durch eine Blockwahl nur bei Vorliegen einer entsprechenden Bestimmung in der Vereinssatzung zul\u00e4ssig (3 Z BR 340\/2000 13. Dezember 2000). Ob das auch f\u00fcr andere Bundesl\u00e4nder gilt, wei\u00df ich leider nicht &#8230;)<br>Falls ein Antrag auf Blockwahl gestellt wird, mu\u00df dieser vorher abgestimmt werden. Wenn ihm zugestimmt wird (absolute Mehrheit), ist der Vorstand gew\u00e4hlt. Achtung: den Posten m\u00fcssen direkt die Leute zugeordnet sein (also A als Pr\u00e4si, B als Kassenwart, etc.). Nur sagen: wir 5 wollen Vorstand machen, wir teilen uns das dann selber auf, geht halt nicht. Wenn die Blockwahl abgelehnt wurde, wird normal gew\u00e4hlt (und die Leute, die sich Block w\u00e4hlen lassen haben wollen, d\u00fcrfen ganz normal gew\u00e4hlt werden).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung kann auch andere Regelungen vorsehen, z.B. das f\u00fcr die Wahl zu einem Posten ausreichend ist, mehr g\u00fcltige Stimmen auf sich zu vereinen als jeder der anderen Kandidaten, und das bei Gleichwahl eine Stichwahl geschieht. Manche Satzungen schreiben dann f\u00fcr Stimmgleichheit in der Stichwahl das Losverfahren vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Achtung: die Gew\u00e4hlten m\u00fcssen auch einverstanden sein! Falls jemand trotz Abwesenheit gew\u00e4hlt werden soll, dann sollte derjenige vorher schriftlich sein Einverst\u00e4ndnis erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vertretung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen alle Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln. Das ist etwas umst\u00e4ndlich. Besser sind in der Satzung S\u00e4tze wie (bitte nur einen w\u00e4hlen):<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter, und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinschaftlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein wird vertreten durch seinen Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Tja, es kann aber vorkommen, da\u00df keiner vom Vorstand in der eigentlichen Spielleitung ist. Wie kann die Spielleitung denn ein Rechtsgesch\u00e4ft abschlie\u00dfen? Ganz einfach: indem die Bevollm\u00e4chtigten eine Vollmacht ausstellen: &#8222;Wir beauftragen und bevollm\u00e4chtigen Herrn Harry Larper, LARPBurg 1, 99999 LARPHausen, f\u00fcr unseren Verein einen Vertrag \u00fcber 12321 Euro mit der Jugendherberge Bilstein abzuschlie\u00dfen.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Vertr\u00e4gen ist \u00fcbrigens genau zu achten, da\u00df der Verein und nicht die verhandelnde Einzelperson als Vertragspartner genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorteile als Verein<\/h3>\n\n\n\n<p>Im Falle einer gro\u00dfen Schadensersatzforderung ist ein eingetragener Verein Schuldner und damit auch derjenige, der den Bach runtergeht. Der Vorstand haftet grob gesagt nur, wenn man ihm selbst grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorwerfen kann, die &#8222;einfachen Vereinsmitglieder&#8220; eigentlich nur bei Vorsatz (&#8222;Wir gr\u00fcnden jetzt einen Verein zum Geldvernichten&#8220;.) Achtung f\u00fcr den Vorstand: z.B. haftet der Vorstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Steuerschulden des Vereins (der Staat ist schon kl\u00fcger als man denkt).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Links<\/h3>\n\n\n\n<p>Alle Vereinsbelange sind schon im Netz ausreichend behandelt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><a href=\"http:\/\/www.marktplatz-verein.de\/\">Marktplatzverein<\/a> : Diese Seite geht weit \u00fcber das Thema &#8222;Wie mache ich eine Satzung&#8220; hinaus. Themen&nbsp; sind Recht, Steuern, Organisation, Verwaltung, Mitgliederversammlung, und so weiter. Auch Formularvordrucke (z.B. f\u00fcr Protokolle) gibt es. Die Seite kann einige Vereinsarbeit beschleunigen und vereinfachen.<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"http:\/\/www.vereinsknowhow.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vereinsknowhow.de<\/a> : Das Forum f\u00fcr Vereine und andere Nonprofit-Organisationen<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"http:\/\/www.vereinsrecht.de\">vereinsrecht.de<\/a><\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"http:\/\/vereinsknowhow.de\/index2.html\">vereinsknowhow.de<\/a><\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"http:\/\/www.datenschutz-berlin.de\/doc\/de\/sonst\/dsverein.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Datenschutz im Verein<\/a> : Welche Daten darf ein Verein zur Verwaltung speichern und verarbeiten?<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"http:\/\/www.zurecht.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Juristische Linkpage Stich<\/a><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was bedeutet &#8222;zu zweit vertretungsberechtigt&#8220;?<\/h3>\n\n\n\n<p>In manchen Satzungen findet man bei den Kompetenzen des Vorstands die Aussagen &#8222;Der Vorstand ist nur gemeinsam vertretungsberechtigt&#8220; bzw. &#8222;Mitglieder des Vorstands sind nur zu zweit vertretungsberechtigt.&#8220; Das bedeutet, da\u00df Gesch\u00e4fte nach au\u00dfen von zwei (bzw. bei gemeinsam von allen) Mitgliedern des Vorstands zusammen vorgenommen werden k\u00f6nnen. Vertr\u00e4ge m\u00fcssen z.B. von zweien unterschrieben werden. Das hat Vorteile (dann kann nicht der Vorsitzende einfach mal ein Auto f\u00fcr 10000DM kaufen), aber auch den Nachteil, das halt immer zwei losziehen m\u00fcssen. Es ist jedoch m\u00f6glich, Vollmachten auszustellen. Das geht implizit oder explizit sowieso: wenn man einem Vereinsmitglied den Auftrag erteilt, 5 Radiergummis zu kaufen, brauchen auch nicht die beiden Vertretungsberechtigten mitgehen &#8230; Allerdings: diese Vollmacht (z.B. &#8222;Der 1. Vorsitzende darf f\u00fcr 200 DM Bier kaufen gehen.&#8220;) sollte m\u00f6glichst schriftlich erfolgen &#8211; falls es irgendwann Probleme gibt, sind m\u00fcndliche Vollmachten eher schwierig zu beweisen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorteile f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine<\/h3>\n\n\n\n<p>In vielen St\u00e4dten kommen gemeinn\u00fctzige Vereine z.B. \u00fcber Stadtjugendringe oder Kreisjugendringe an Vorteile &#8211; bespielsweise g\u00fcnstige oder gar kostenlose R\u00e4ume. Allerdings: selbst informieren hei\u00dft die Devise.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber Vereinssachen, unter anderem Recht, wei\u00df der Marktplatz Verein und die die hessische Initiative f\u00fcr Ehren\u00e4mter besser Bescheid. Dort steht alles \u00fcber Rechten, Pflichten, Organisation, und alles andere, was Vereine angeht..Hier sind nur ein paar grunds\u00e4tzliche Punkte genannt. In der Hoffnung, da\u00df alles auch Richtung ist. (Wir sind halt keine Profis.) 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