Das Thema ist nicht ganz uninteressant. Eigentlich ist es aber einfach:
ein Spieler ist genau für das gleiche haftbar und unterliegt den gleichen
Gesetzen wie ein ganz normaler Mensch. Deswegen sollte auch jeder LARPer
wegen Dummheit verurteilt werden, der keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
hat. Denkt einfach daran: wenn ihr in der U-Bahn in Dummbatzigkeit irgendjemand
seine Brille kaputtmacht, dann könnt ihr auch schon einige hundert
Mark bezahlen (ich gebe zu: mein Gestell kostete gerade 19,90 DM). Und
jetzt: denkt daran, daß man im LARP leichter Sachen kaputtmachen
kann ... Mehr unter
Versicherungen.
So, ein paar Dinge, für die ihr haft-, teilweise sogar strafbar
seid:
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Für versuchte oder durchgeführte Körperverletzung seid ihr
haft- und strafbar. Das gilt natürlich, wenn ihr plötzlich mit
einem Normaldolch rumturnt. Es gilt aber auch, wenn ihr wenn durch Pyroeffekte
oder wunderbar gebraute Heiltränke jemanden verletzt. Wenn ihr jemand
im Kampf die Brille runterschlagt, kommt es auf die Situation an: schließlich
hat jemand, der mit der Brille in den Kampf geht, möglicherweise eine
Teilschuld.
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Nötigung (Androhung realer Gewalt)
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Outtime-Beleidigungen
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Diebstahl
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Sachbeschädigung:
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Wenn ihr in der Jugendherberge aus Spielgründen eine Tür einrennen
müßt, dann solltet ihr gleichzeitig schon das Scheckbuch rausholen.
Ist es euch doch wert, oder? Nein? Dann laßt das Türeneinrennen.
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Wenn ihr auf dem Zeltplatz unbeaufsichtigt eine Fackel hinstellt, und diese
ohne euer Zutun auf die Idee kommt, einen Brand entfachen zu müssen,
dann seid ihr schuld, nicht die Fackel. Für §306 StGB Fahrlässige
Brandstiftung seid ihr haft- und strafbar. §306f StGB Herbeiführung
einer Brandgefahr ist auch fahrlässig strafbar. Betrifft Rauchen,
offenes Feuer und Licht (!) in Wald und Wiese.
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Ihr seid erstmal grundsätzlich für alles haftbar, was ihr kaputtmacht.
Deswegen sollte man auch nicht in der Nähe eines Barden kämpfen,
der gerade spielt (Instrumente sind teuer). Oder in der Nähe der Lieblingsvase
der Herbergsmutter.
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Nebenbei seid ihr auch haftbar, wenn ihr etwas im Spiel an euch nehmt und
kaputtmacht. Beispielsweise werden gerne Waffen eingesetzt, die gediebt
oder anderswie entwendet wurden (vom toten Ork weggenommen). Das ist kein
Problem. Wenn die Waffe aber dabei kaputtgeht, dann müßt ihr
zahlen.
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Und weil das Herz sonst blutet: versucht niemals, einen Bogen zu benutzen,
den ihr irgendwie im Spiel bekommen habt, und der euch nicht gehört.
Versucht ihn nicht einmal zu spannen. Wenn ein Bogen ohne Pfeil ausgezogen
und die Sehne losgelassen wird, kann das den besten Bogen ruinieren.
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Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogen): §29a BtMG
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge
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Hausfriedensbruch: und wenn der Weg durch den Garten noch so viel abkürzt,
laßt es lieber sein.
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Betrinken: §323a StGB Vollrausch. Ein generelle Irrtum ist wohl: wenn ihr im Vollrausch ein Verbrechen begeht, könntet ihr mit Schuldunfähigkeit argumentieren und
unbestraft bleiben. Stimmt glücklicherweise nicht. Falls ihr im Vollrausch eine rechtswidrige Tat begeht, verstoßt ihr gerade gegen diesen Paragraphen.
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Lärm (§117 OWiG Unzulässiger Lärm): Geldbuße
bis 10000 Mark, Haftungsgrund für unerlaubte Handlung. "Wer ohne berechtigten
Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen
vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt"
Tips:
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Laßt Realfesselungen. Wenn dabei etwas passiert, z.B., weil ihr das
Blut abgeschnürt habt, oder der Gefesselte alleingelassen einen Sonnenstich
bekommt, seid ihr dran.
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Schießt nicht im Dunkeln mit Bögen, sondern nur, wenn ihr den
Gegner vernünftig sehen könnt.
Und noch eine Bitte an Veranstalter: sollte jemand etwas von dem begehen,
was oben genannt wurde, scheut euch nicht: Ruft die Polizei, wenn es nötig
ist. Bei versuchter oder durchgeführter Körperverletzung ist
es nötig, beim Benutzen von fremden Latexwaffen genügt natürlich
eine Zurechtweisung des Spielers, und sein Einverständnis, die Sache
zu bezahlen.
Eine Anmerkung noch zu Kämpfen mit Polsterwaffen: generell wird davon ausgegangen, dass Verletzungen (beispielsweise Knochenbruch)
oder Beschädigungen von Eigentum der Kampfgegner(beispielsweise Brille)
bei Kämpfen mit Polsterwaffen der Verursacher nicht belangt werden kann. Das ist aber sehr blauäugig.
Es gibt da zwei Möglichkeiten: es wurde absichtlich oder unabsichtlich getan. Unabsichtlich
ist hoffentlich der Normalfall. Dann würde im Zweifelsfall tatsächlich ein Gericht entscheiden
müssen, ob der Verursacher zahlen muss. Natürlich kann man sich auch vorher einigen... Mit etwas Glück bezahlt auch
die Haftpflichtversicherung des Verursachers, jedoch kommt das auf die Versicherungsbedingungen an.
Das Ergebnis einer Prüfung ist nicht voraussagbar. Es kommt vor allem drauf an
- hat der Verursacher vorsichtig und den Kampfregeln entsprechend gehandelt
- Wie sehr schätzt der Richter das Risiko ein, dass der Verletzte/Geschädigte
mit Teilnahme an dem Kampf eingegangen ist.
Absichtliche Verletzungen sind natürlich etwas anderes: hier sind Haftung und Schmerzensgeld, auf der anderen Seite
aber sogar Geld- oder Haftstrafen (s.o.: Körperverletzung) möglich. Das ganze muss natürlich bewiesen
werden. Eine Warnung an Leute, die der Mode anhängen, übers Internet anderen Spieler zu bedrohen ("Wenn
wir uns sehen, haue ich dir aufs Maul", "Unfälle mit Plattenhandschuhen passieren"): da wird es
dann im Zweifelsfall schwierig zu beweisen, dass es keine Absicht war...
Tiere auf CONs
Natürlich ist es schön, wenn man seinen Hund mit aufs CON nehmen darf.
Leider (oder besser: gerechterweise) haftet aber der Besitzer für das Fehlverhalten von Tieren. Das ist auch schon im normalen Leben so:
wenn der kleine Dackel einen Verkehrsunfall verursacht, dann muß der Besitzer zahlen. Auch wenn
der Schaden fünf- oder sechsstellige Höhe erreicht. Deswegen ist es nicht nur auf CONs sondern auch
im normalen Leben eigentlich schon grob fahrlässig, keine Haftpflichtversicherung für das Tier
abzuschließen (Katzen sind übrigens meistens schon in der eigenen persönlichen Haftpflichtversicherung
enthalten).
Na gut, gehen wir mal davon aus, daß eine Haftpflichtversicherung da ist.
Was sollte man als Spieler noch so tun:
- Der Veranstalter sollte vor dem CON, nicht erst auf diesem um Erlaubnis gebeten werden. Häufig
sind nämlich schon an den Veranstaltungsorten (z.B. Jugendherbergen) gar keine Tiere erlaubt.
- Seid mit eurem Tier immer vorsichtig. LARPer allgemein sind es nämlich nicht. Die fangen schon mal
neben dem Pferd oder dem Hund eine Keilerei an. Sorgt deswegen selber dafür, daß das Tier nicht
provoziert oder verängstigt wird.
- Sorgt dafür, daß das Tier nicht stört. Keiner tritt gerne in die vom Hund gelegte Wurst, und keiner
verzichtet gerne zugunsten eines Hundes auf eine vom Grill geklaute Wurst. Auch Tiere, die die ganze nachtüber
jaulen, sind störend.
Einfach dran denken: mit einem Tier auf ein CON kommen zu dürfen ist schon ein Privileg an sich.Und Privilegien sollte man
nicht durch schlechtes Verhalten danken.
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