Minderjährige auf LARPs

Die Anwesenheit von Minderjährigen bedeutet für einen Veranstalter besondere Gefahr, die der Gesetzgeber schafft. Ein Erklärung hat Dirk Rabenschlag (auch als Bruder Egberth bekannt) mal gebracht: Minderjährige dürfen (solange die SL nicht zur Tollkühnheit neigt) deshalb nicht auf Cons, da sie in haftungsrechtlicher Hinsicht potentielle Zeitbomben sind.… mehr lesen

Erste Hilfe im Larp – eine Gedankensammlung von Jan Rehder

Warum das ganze?

Seit ich 1997 mit Larp angefangen habe, hat sich viel verändert : alte Hasen verschwinden, neue Gesichter kommen und irgendwie werden es immer mehr…..

Auch die Unfallstatistik ist seit 1997 auf sonderbare Weise mehr gestiegen als die Teilnehmerzahl auf einem Con.… mehr lesen