LARP-Netz   | LarpKalender | Larpinfo | Larp-Welt | LarpFAQ | Larp-Bilder | Larp-Chat | LarpEvents | Larp-Planung | LarpWiki | LARPzeit

Einleitung

Tatsächlich sind nicht nur Sanis bei Verletzungen zur Ersten Hilfe verpflichtet: laut deutschem Gesetz sind alle Menschen dazu verflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Der einzige wirklich schwere Fehler ist das Unterlassen von Hilfeleistungen, das erfüllt dann §323c StGB (unterlassene Hilfeleistung). Darauf steht Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Diese Pflicht entfällt nur bei: einer erheblichen Gefahr für den Helfer (in einen reissenden Fluß muß keiner springen), wenn andere wichtige Pflichten verletzt würden (z.B. Aufsichtspflicht), oder wenn die Hilfeleistung nicht erforderlich ist, weil z.B. ein qualifizierterer Helfer anwesend ist. Allerdings auch hier eine kleine Einschränkung: man muß das sinnvollste mögliche tun. Man muß zwar nicht in den Fluß springen, hat aber schon die Pflicht, Rettungskräfte herbeizurufen.

Viele Menschen haben Angst davor, bei falscher Hilfeleistung rechtlich belangt zu werden. Das geht jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Erste Hilfe erlaubt sogar das Überschreiten von anderen Gesetzen in gewissen Rahmen. Beispiele:

Grobe Fahrlässigkeit läge vor, wenn beispielsweise der Ersthelfer es unterlässt, die Unfallstelle bei einem Autounfall abzusichern, und ein anderes Fahrzeug dann dort hineinrast. Bei der Beurteilung, ob es eine grobe Fahrlässigkeit war, wird aber einbezogen, daß es keine gewöhnliche Handlung ist. Es wird davon ausgegangen, daß durch Fahrlässigkeit Fehler gemacht werden. Seine Entscheidungen dürfen nur nicht gegen gesunden Menschenverstand verstossen.

Erleidet der Helfer einen Schaden (Verletzung, materieller Schaden), ist er gesetzlich unfallversichert! Ersthelfer können sich mit einem formlosen Antrag wenden an: Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung, Gökerstraße 14, 26384 Wilhelmshaven, 04421/4070.

Maßnahmen im Notfall

Folgende Maßnahmen sollten in Notfallsituationen gemacht werden. Dabei ist die Reihenfolge theoretisch vorgegeben. Praktisch ändert sich das, wenn mehrere Ersthelfer anwesend sind (dann kann einer den Notruf informieren, zwei sichern ab, etc.). Man sollte den Patienten möglichst nicht alleine lassen, und - falls er bei Bewußtsein ist - ihm die Situation auch erklären, wenn das möglich ist. Und zwar ruhig und sachlich. Ein beschwichtigendes "Es ist nix passiert." glaubt keiner ...

Den Fahrdienst ins Krankenhaus sollte auf jeden Fall ein Rettungswagen übernehmen, dann ist der Transportierte versichert. Bei privaten Fahrten könnte sich der Zustand (gerade bei Gelenkverletzungen) verschlechtern.

Bei schwereren Verletzungen höchstens die Wunde abdecken, Schwellungen kühlen (nicht mit Eisspray), den Verletzten aus dem Gefahrenbereich holen (und im hoffentlich nie eintretenden Notfall Wiederbelebung leisten ) - alles andere macht der Notarzt. Auf keinen Fall irgendwelche Mittel geben: Medikamente und Wirkstoffe können nämlich das Krankenbild ändern oder Reaktionen hervorrufen (z.B. Allergien). Und das macht die Diagnose in der Klinik nicht einfacher.

Genauere Infos zu geben wäre hier nicht so sinnig. Stattdessen empfehle ich jedem, in gewissem Abstand einen Ersten Hilfe-Kurs zu absolvieren, vielleicht sogar einen mit mehr Inhalt als denjenigen, den man als Führerscheinanfänger machen muß. Weitere Infos über erste Hilfe gibt es z.B. beim Deutschen Roten Kreuz oder beim Malteser Hilfsdienst.

Infos über persönlichen Zustand

Ganz praktisch wäre übrigens, wenn jeder Spieler einen Zettel mit persönlichen Daten dabei hat:

Das gilt übrigens nicht nur für LARPs, ist auch im normalen Leben nicht unpraktisch.

Wer Allergien oder manchmal besondere gesundheitliche Probleme hat, sollte seine eigenen rezeptlich verschriebenen Pillen mitnehmen. Außerdem sollte jeder Spieler der Spielleitung über besondere Krankheiten Bescheid geben, und die sollte das den Sanis weitergeben!

Vorbereitung vor dem CON

Die Orga sollte vorher feststellen, wo die nächsten Krankenhäuser sind, wie sie erreichbar sind (Wegbeschreibung und Telefonnummer). Dazu muss man für die Krankenhäuser die Rahmenbedinungen wissen - gibt es eine Ambulanz, einen Nachtdienst, etc. Ausserdem sollte geprüft werden, ob ein Notdienst telefonisch überhaupt erreichbar ist vom CONOrt aus - manche Ort hat keinen Handyempfang...

Weitere Infos

Ein paar Infos zu den Rechtlichen Belangen gibt es auf Venusvibes.

Autor(en) dieser Seite:
Carsten Thurau

letzte Änderung:
02.01.06
Anmerkungen zur Seite
selbst eine Anmerkung machen

Navigationsframe
einschalten/ ausschalten