Erstaunlicherweise sollte man einigen Stellen Bescheid geben, bevor man das
CON startet. Der Besitzer sollte natürlich vorher Bescheid wissen.
Ansonsten:
- Polizei, Feuerwehr und
Ordnungsamt: gerade, wenn ihr ein ActionCON plant, und wenn ihr in der
Nähe einer Ortschaft seid, ist es besser, wenn die Polizei vorher weiß, warum
panische Bewohner von Leuten mit Waffen sprechen. Polsterwaffen sehen aus 100m
Entfernung halt aus wie echt. Und LARPer sehen generell merkwürdig aus, wenn
sie in Gewandung sind.
- Förster: Bevor ihr für
einen Plot durch den Wald trampelt, solltet ihr den Förster kontaktieren.
Unter Umständen müßt ihr sogar dem örtlichen Pächter Bescheid geben. Das sagt
euch aber der Förster.
- Bei Zelten ist unter Umständen das Ordnungsamt zu benachrichtigen. Bei normalen Zeltplätzen sollte
das nicht der Fall sein. Wenn ihr aber "auf der grünen Wiese" z.B. beim Bauern
zeltet, solltet ihr dem örtlichen Ordnungsamt Bescheid sagen.
Die wissen dann auch, wer Bescheid wissen will, und machen gegebenenfalls Auflagen, z.B. hinsichtlich Duschen und Dixies.
- Bei Zelten in Naturschutzgebieten: Falls ihr in
Naturschutzgebieten/Landschaftsschutzgebieten zelten wollt, müßt ihr vorher (rechtzeitig,
mind. 3 Monate vorher) auch
bei einer Behörde
vorstellig werden. In Bayern z.B. erteilt die
Genehmigung die Untere Naturschutzbehörde des
zuständigen Landratsamtes.
- Krankenhaus: Ein Tip von der Loricon-Orga: "Da unser
Congebiet mitten im Nirgendwo liegt, haben wir bei den
zwei nähesten
Krankenhäusern Anfahrtbeschreibungen hinterlassen mit
einem kleinen
Text "Was erwartet mich" in dem z.B. stand, dass die
Veranstaltungsleiter eine rote Binde tragen. Diese
Zettel wurden dann
auch tatsächlich gebraucht und die Sanis waren dankbar
dafür. Wir haben uns dabei noch gedacht, dass wir
die Zettel erst einen Tag vor dem Con zu den
Krankenhäusern schaffen,
damit sie nicht bis zum Con unauffindbar in
irgendeiner Ablage
verschwinden..." Dabei ist allerdings anzumerken, dass im Normalfall die zuständige
Rettungswache bzw. gleich Leitstelle natürlich eher interessiert sind als die Krankenhäuser.
- Sanis: Stellt sicher, daß
ihr Sanis auf dem CON habt, gerade für Action-CONs. Das Thema ist komplexer, deswegen hat es
eine eigene Seite verdient: Sanitäter und Sanikästen.
- Es ist nicht ganz sicher, ob eine Schankerlaubnis und ein Gesundheitszeugnis notwendig ist, wenn
ihr Alkohol ausschenken oder selbst kochen wollt. Erstmal: Was ist das? Eine Schankerlaubnis ist die Erlaubnis,
zu gewerblichen Zwecken Getränke auszuschenken. Diese braucht jeder, der eine Kneipe betreibt.
Genaues - und warum das für normale LARPs wohl nicht notwendig ist - findet ihr in einem kommentieren Gaststättengesetz . Da steht auch, nach
welchem Paragraphen ich das interpretiere. Und das es vielleicht sinnvoll
wäre, das Jugendschutzgesetz in der Intime-Taverne aufzuhängen. Laut Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen,
die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der
Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden
Gewerbe, ausüben wollen, eine Belehrung durch das
Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Über die Durchführung der Belehrung wird eine
Bescheinigung - das Gesundheitszeugnis - ausgestellt, die dem Arbeitgeber
vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf
die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Wer das Gesundheitszeugnis besitzt, weiß, wie man mit
Lebensmitteln umzugehen hat - hoffentlich. Nach (leider nur telefonischer) Aussage des Frankfurter
Gesundheitsamtes ist ein Gesundheitszeugnis nicht notwendig für Vereinsveranstaltungen (die auch über ein
Wochenende gehen können), solange die Anzahl der Veranstaltungen im Jahr nicht 5 übersteigt. Ich kann allerdings
nicht sagen, ob das allgemeingültig für alle Gesundheitsämter gilt!
- Feuerwerke: Da gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten,
so daß hier eine eigene Seite angebracht ist:
Pyrotechnik und Recht .
TÜV und Bühnenmeister: das erschreckt jetzt wirklich, ist aber wohl nur für GrossCONs interessant. Robert Waldhans hat im LARPInfoForum darauf aufmerksam gemacht:
"Für Grossaufbauten wie die Bühne auf dem COM musste sowieso der TÜV kommen und der Aufbau von Bühnenmeistern überwacht werden."