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Ich empfehle, CONs über einen Verein zu veranstalten: Mehr gibt es zum Thema Vereine und Steuern auf Marktplatz Verein und auf www.vereinsknowhow.de. Die Steuertipps sind auch für Nicht-Vereine interessant - guckt euch das bitte an!
Für gemeinnützige Vereine bieten verschiedene Länder nützliche Broschüren an, die man jeweils beim Finanzamt bekommen kann. Gute Broschüren bieten Nordrhein-Westfalen und Bayern, letztere ist auch im Internet abrufbar: Informationsbroschüren, dort "Vereine und Steuern" nehmen.
Für LARP sind eigentlich zwei Steuern interessant: die Körperschaftssteuer und die Umsatzsteuer. Es gibt noch eine dritte Art, die Gewerbesteuer, die würde aber nur die betreffen, die CONs gewerblich betreiben. Sorry an alle Gewerbetreibenden: ihr müsst euch leider selbst informieren.
Bei beiden Steuern gibt es Erleichterungen für Organisationen, die wenig verdienen oder gemeinnützig sind.
Der Gewinn muß nun versteuert werden. Dafür gilt allerdings ein Freibetrag von 3835 Euro (bitte keine Beschwerden ob des schiefen Betrags, ich habe den nicht festgelegt). Es bleiben also bei LgK 10000 Euro - 3835 Euro = 6165 Euro. Diese Summe muß jetzt mit 25% versteuert werden, denn 25 ist der Steuersatz, nicht 26 und nicht 27, die 24 scheidet vollkommen aus. 25% von 6164 Euro müssten 1541 Euro sein (Mathe Leistungskurs). 1541 Euro an den Staat - das ist nicht wenig.
Gut ist, wenn der Verein gemeinnützig ist. Dann sind Mitgliedsbeiträge, Spenden und einige Sachen schon mal steuerfrei, und auch ansonsten gilt eine recht hohe Grenze von 30678 Euro, ab der überhaupt erst Steuern bezahlt werden müssen. Hinweis von Themro: Bei Zweckmäßigen Vereinen sind zwar erhaltene Spenden frei von der Steuer, allerdings Beiträge müssen auch bei einem Zweckmäßigen Verein versteuert werden.
Aber es gibt glücklicherweise noch die andere Seite: der Verein kann nämlich die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer abziehen. Das bedeutet: wenn der Verein eine Nebelmaschine für 232 Euro kauft, dann sind (steht auch auf der Rechnung) darin 32 Euro Mehrwertsteuer enthalten. Diese wiederum darf man abziehen. Wenn man also der Verein von oben durch die CON-Beiträge Einnahmen hat, durch die 5000 Euro Steuern fällig wären, aber auf der anderen Seite für Jugendherberge, Kekse und Met auch Steuern bezahlt hat (die wiederum auf der jeweiligen Quittung angegeben sein muß!), und zwar 4000 Euro, dann bleiben nur noch 1000 Euro Steuern übrig, die der Verein dem Finanzamt tatsächlich überweisen muß.
Bei der Sache gibt es übrigens zwei Stolpersteine: Einerseits sind Lebensmittel nur mit 7% versteuert, d.h.: wenn ihr 116 Euro Einnahmen habt und davon 16 Euro an das Finanzamt abführen müsstet, und auf der anderen Seite für 116 Euro Lebensmittel kauft (die dem ermässigten Steuersatz von 7% unterliegen), dann sind auf den lebensmitteln nur ca. 7,20 Euro Steuern; die restlichen 8,80 Euro wandern an das Finanzamt. Noch schlimmer: Jugendherbergen z.B. zahlen keine Steuern - da gibt es auch nix abzuziehen...
Noch ein Tipp: ihr dürft natürlich die Mehrwertsteuer auch bei Quittungen angeben. D.h. bei den CON-Beiträgen könnt ihr angeben: 16% Mehrwertssteuer.
Auch hier gibt es jedoch Erleichterungen:
Einerseits gibt es wieder die gemeinnützigen Vereine. Für diese gibt es wieder höhere Freigrenzen.
Auf der anderen Seite gibt es wie erwähnt §19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Die Umsatzsteuer
wird nicht erhoben wenn im vergangenen Jahr ein Umsatz unter 17500 Euro gemacht wurde UND im laufenden
voraussichtlich nicht über 50000 Euro gemacht werden. Dann gilt: der Verein muß keine Umsatzsteuer
abführen. Aber: er darf natürlich auch nicht auf Quittungen angeben, daß 16% Mehrwertsteuer drauf sind.
Das heißt zum Beispiel: CON-Beiträge sind z.B. 150 DM, mit 0 Euro Mehrwertsteuer.
Man kann auch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (weil man z.B. viel mehr Steuern in dem Jahr abziehen kann als man bezahlen müsste). Diese Option ist aber dann 5 Kalenderjahre bindend und insofern nur für besonders gewiefte Kassenwarte interessant, die sich vorher nochmal genauestens informieren sollten...
Falls ihr übrigens nicht in die Kleinunternehmerregelung fallt, müsste ihr tatsächlich quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das Finanzamt wird euch darüber aber noch aufklären ( falls ihr im Vorjahr über 6000 Euro Umsatzsteuer zahlen musstet, wird es sogar eine monatliche Voranmeldung verlangen ...).
Autor(en) dieser Seite:
Carsten Thurau letzte Änderung: 02.09.07 |
Quellen und Tipps: Themro |
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