Haftung von Spielern

Was macht man, wenn ein Spieler eine Straftat begeht oder irgendetwas kaputt war? Der eigentliche Hauptrat ist: verhaltet euch wie im normalen Leben.

Bei

  • Nötigung (Androhung realer Gewalt) gegenüber Spielern oder Spielleitern
  • versuchte oder durchgeführte Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Drogenkonsum

ruft die Polizei, falls sich nicht sofort eine andere, leichtere Lösung einstellt. Ihr könnt also demjenigen noch eine Chance geben („In 10 Minuten ist das wieder da, oder wir holen die Polizei.“), aber im Endeffekt müßt ihr da konsequent nach der Staatsmacht rufen.

Ein Problem bei Diebstahl ist natürlich, daß der Dieb auch schnell nach Hause will. Ihr könnt den Dieb nur dann aufhalten, wenn dringender Tatverdacht besteht – und wann das ist, ist sehr kritisch. Wenn ihr jemanden inflagranti erwischt, gibt es natürlich kein Problem. Ansonsten müßt ihr euch selbst überlegen, wieweit DRINGENDER Tatverdacht vorliegt. Nur, weil der Dieb im gleichen Zimmer lag, reicht nicht aus.
Ihr könnt auch von niemanden verlangen, daß er seine Sachen durchsuchen läßt. Ihr könnt aber drum bitten.

Eine Anmerkung zum Drogenkonsum: es ist nichts dagegen zu sagen, wenn jemand irgendwo im Wald kifft. Das interessiert nicht, solange er nichts kaputtmacht. Aber: in einer Jugendherberge kriegt ihr als Orga Ärger, wenn die Herbergseltern herausfinden, daß da Leute Hasch geraucht haben. Und das ist eine Unverschämtheit von diesen Spielern gegenüber euch und den Herbergseltern, die ihr euch nicht gefallen lassen solltet. Desweiteren gibt es Leute (nennen wir sie mal Polizisten), die selbst in der Freizeit solches Verhalten nicht tolerieren dürfen und selbst Ärger bekommen können, wenn sie sowas nicht anzeigen. Und für die Spieler mit diesem Jobhintergrund ist das auch einfach Mist.

Bei Sachbeschädigungen durch Spieler müssen diese dafür zahlen. Wenn sie sich weigern, müßt ihr unter Umständen auch auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen. Besser sich bei diesen Spielern unbeliebt machen, als 200 Euro selbst zu bezahlen … Eine Anmerkung dazu: generell wird davon ausgegangen, dass Verletzungen (beispielsweise Knochenbruch) oder Beschädigungen von Eigentum der Kampfgegner(beispielsweise Brille) bei Kämpfen mit Polsterwaffen der Verursacher nicht belangt werden kann. Das ist aber sehr blauäugig. Es gibt da zwei Möglichkeiten: es wurde absichtlich oder unabsichtlich getan. Unabsichtlich ist hoffentlich der Normalfall. Dann würde im Zweifelsfall tatsächlich ein Gericht entscheiden müssen, ob der Verursacher zahlen muss. Natürlich kann man sich auch vorher einigen… Mit etwas Glück bezahlt auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers, jedoch kommt das auf die Versicherungsbedingungen an.
Das Ergebnis einer Prüfung ist nicht voraussagbar. Es kommt vor allem drauf an

  • hat der Verursacher vorsichtig und den Kampfregeln entsprechend gehandelt
  • Wie sehr schätzt der Richter das Risiko ein, dass der Verletzte/Geschädigte mit Teilnahme an dem Kampf eingegangen ist.

Absichtliche Verletzungen sind natürlich etwas anderes: hier sind Haftung und Schmerzensgeld, auf der anderen Seite aber sogar Geld- oder Haftstrafen (s.o.: Körperverletzung) möglich. Das ganze muss natürlich bewiesen werden. Eine Warnung an Leute, die der Mode anhängen, übers Internet anderen Spieler zu bedrohen („Wenn wir uns sehen, haue ich dir aufs Maul“, „Unfälle mit Plattenhandschuhen passieren“): da wird es dann im Zweifelsfall schwierig zu beweisen, dass es keine Absicht war…

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