Pressekontakt

Diese Tippsammlung enthält Tips von Klaus Postma, Andreas Gertz, Klaus Kann und Carsten Thurau. Ergänzungen sind jeder Zeit erwünscht und erhofft( lppct@larp-planung.de).

Der Grund für die Tippsammlung ist relativ simpel: es sind schon häufiger LARPer im Umgang mit der Presse auf die Schnauze gefallen. Artikel, die gewollt oder ungewollt falsche Informationen an die Allgemeinheit weitergeben, sind leider recht häufig. Das gilt aber nicht nur für LARPer, daß gilt für alle Menschen mit ungewöhnlichen Hobbys.

Es gibt keine Standardvorgehensweise, wie man mit den Medien (denn eigentlich ist nicht nur die Presse = Zeitungen/Zeitschriften gemeint, sondern auch Rundfunk, Fernsehen, etc.) umgehen kann/sollte.

Hintergrund für Pressekontakt

Es gibt erstmal zwei Szenarien:

  1. Veranstalter möchte Artikel in der Presse
  2. Medienvertreter tritt an LARPer heran

In beiden Szenarien kann sich der LARPer überlegen, ob und in welchem Maße er mit der Presse zusammenarbeiten will. Welche Gründe gibt es, die dafür sprechen?

1. Eigenwerbung

2. positive Bekanntmachung von LARP in der Öffentlichkeit

Wenn man gut mit dem Reporter zusammenarbeiten kann, kommt auch etwas mehr als „Verrückte stolpern durch den Wald“ heraus. Und gute Artikel können sehr gut als Referenz dienen, wenn man mit Menschen zu tun hat (direkt im LARP verknüpft: Jugendherbergen, Förster. aber auch andere Presseleute; außerhalb des LARPs: wenn der Chef sich plötzlich für das Hobby interessiert).

3. Verhindern eines schlechten Artikels

Bevor der Reporter an die falschen Leute gerät („Klar, wir machen LARP und Satanisten“) oder einfach von sich aus Blödsinn schreibt …

Es gibt also tatsächlich Gründe, mit Reportern zu reden. 🙂

Wie gut wird der Artikel?

Dafür gibt es erstmal 3 Hauptsachen:

1. Qualität des Reporters

Hört er gut zu? Macht er sich ordentliche Notizen oder schreibt er sich ein paar Stichworte auf?

2. Motivation des Reporters

Warum will der Reporter was von LARPern?
a) SENSATION: Der Reporter will etwas Sensationelles, und wenn LARP nichts bietet, dann sorgt er dafür, das es etwas bietet. „LARPer beißt Fledermaus den Kopf ab.“ => da ist leider wenig zu machen
b) Seiten füllen: Der Reporter will einfach nur 20 Zeilen für das Deppendorfer Käseblatt, wie, ist ihm egal. => Da kann man als Interviewter vielleicht sogar die Sache in die eigene Richtung ziehen.
c) Interesse: Der Reporter ist am Thema interessiert, oder nimmt seinen Beruf sehr ernst und versucht gute Reportagen zu machen. => Ein guter Artikel ist möglich.

3. Qualität der Interviewten

Problem: 1+2 kann man eher schlecht vorher abschätzen … es gibt allerdings Anzeichen. Mit Journalisten von lokalen Radiosendern oder Zeitungen kann man meistens recht gut reden. Bei Boulevardzeitungen und -magazinen ist höchste Vorsicht geboten.

Bei 3 hat man als Angesprochener tatsächlich die Wahl: ist man selbst beredet genug? Oder ist jemand da, der es besser kann?

Rechtlicher Hintergrund

Der rechtliche Hintergrund ist tatsächlich nicht vollkommen klar. Es erzählen zwar immer wieder Leute, daß er klar ist, aber erstaunlicherweise sind die Aussagen sehr unterschiedlich („Na klar hast Du ein Vetorecht“ <-> „Die können drucken was sie wollen“) Es gibt folgende rechtliche Hintergründe:

1. Das Presserecht:

das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (z.B. bei Presserecht.de: http://www.presserecht.de/gesetze/nrw.html). Zwei wichtige Punkte sind die Sorgfaltspflicht (rein rechtlich müssen Artikel gut recherchiert sein, Praxis …) und das Recht auf Gegendarstellung (Gegendarstellungen müssen im gleichen Teil und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Artikel erscheinen).

2. Der Staatsvertrag über Mediendienste

Zum Beispiel bei Presserecht.de: http://www.presserecht.de/gesetze/mdstv.html. Auch hier gibt es ein Recht auf Gegendarstellung.

3. Das Recht am eigenen Bild (§§ 22-24, 33 – 50 Kunst-Urheber-Gesetz (KuUHG))

Einen interessanten Artikel gibt es unter http://www.jugendpresse.de/index.php?rubrik=recht&sub=re_bild.
In Kurzform: Bilder mit Personen drauf sind dann möglich, wenn

  • die Person nur Beiwerk ist (z.B. geht es im Artikel um die Jugendherberge, die Person ist nur zufällig ins Bild gelatscht)
  • die Person Teil einer größeren Gruppe und nicht ohne weiteres erkennbar ist
  • die Person eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte ist (also jemand, der in der Öffentlichkeit steht – gilt aber auch, wenn jemand einem anderen gerade das Leben gerettet hat)
  • die Person steckbrieflich gesucht wird.

Ein Punkt davon reicht. In allen anderen Fällen – das dürften bei CONs die relevanten sein, muß die Erlaubnis des Fotografierten vorliegen. Allerdings reicht auch die implizite Annahme: wenn jemand absichtlich vor dem Fotografen posiert, dann kann man schon davon ausgehen, daß er das wollte …

4. Hausrecht

Es ist natürlich möglich, Leute vom Grund und Boden zu jagen, wenn man das Hausrecht hat. Das hat man übrigens nicht automatisch in Jugendherbergen oder sonstigen Unterkünften , man kann sich aber vom Besitzer/Leiter die Erlaubnis holen, Leute vom Hof zu jagen bzw. erst nicht reinzulassen. Wenn der Reporter nicht geht, dann begeht er tatsächlich einen Hausfriedensbruch. (§123 StGB) ABER: wenn man einen Reporter wegjagt, darf der trotzdem darüber schreiben, was er gesehen hat … Desweiteren kann man auf die private Natur der Veranstaltung hinweisen. ABER: Das ist gesetzlich kritisch, weil die private Natur der Veranstaltung und die Pressefreiheit aufeinander treffen … also eher auf das Hausrecht berufen.

einzelne Tipps

  • Reporter sind auch nur Menschen, genauso wie LARPer.
  • Es steht generell erstmal KEIN Gegenleserecht zu. Aber: in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. (na ja, bis auf alles, was noch gesetzlich anders geregelt wird …). Laßt euch ein Gegenleserecht einräumen. Das ist das Recht, vor der Veröffentlichung den Artikel/Beitrag zu sehen. Ein kleiner Exkurs: In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Das schließt vieles ein, und man kann als Veranstalter einer geschlossenen Veranstaltung problemlos einen Exklusivvertrag mit einem Journalisten machen, der ein Kontroll- und Sichtrecht des Beitrages beinhaltet und in dem enthalten ist, das das O.K. eines Veranstalters zwingend zur Ausstrahlung vonnöten ist. Das kann man theoretisch machen, nur wird sich aus rein praktischen Erwägungen (Termindruck; Lokalitätsprobleme; Probleme der letztendlichen Kontrolle; wird zu kompliziert für den Journalisten etc. ) fast kein Jounalist darauf einlassen. Und das ist die einzige wirksame Möglichkeit, einmal gestattete Berichterstattung zu zensieren. Denn als Zensur wird das zwangsläufig von vielen Jounalisten verstanden werden. Falls ihr Glück habt und ein Gegenleserecht bekommt, dann lasst euch das auch schriftlich geben! Falls nicht, könnt ihr euch durchaus nochmal überlegen, ob ihr den Reporter vielleicht doch lieber nicht dahaben wollt. Wenn der Artikel erstmal da ist, und er schlecht geworden ist, dann habt ihr natürlich das Recht auf Gegendarstellung. Das nutzt aber im Zweifelsfall nix … es muß erstmal durchgesetzt werden, und bis dahin ist die Katze eh in den Brunnen gefallen. Lasst euch das Gegenleserecht/sehrecht auch nicht aufgrund von Terminnot nehmen. Derjenige möchte was von euch!
  • Man sollte auch prüfen, ob der Reporter wirklich für den Sender arbeitet oder ein Freier Reporter ist, der das ganze wild in der Gegend verkauft. Ausserdem sollte man sich schriftlich geben lassen, dass die nachträgliche Verwendung der Bilder ausgeschlossen ist (falls ihr das möchtet).
  • In der Regel ist es so, das echte Journalisten sehr gerne auch auf „fachkundige Hilfe“ zurückgreifen. Wenn ihr dem Journalisten klarmacht, daß euch das auch Zeit kostet, das ihr deswegen auch was davon haben wollt – und zwar keines falls schlechte Presse -, dann kommt ihr vielleicht weiter. Auch sollte man sich davon überzeugen, das der Reporter, bzw. das Team das die Aufnahmen macht, wirklich vom Sender / der Zeitung BEAUFTRAGT ist, die Reportage zu machen. Ist die Crew eine sogenannte Freie Crew, die die Aufnahmen auf eigene Rechnung macht um sie dann verschiedenen Sendern / Zeitungen anzubieten, dann haben die nachfolgenden Redaktionen, die die Reportage schließlich gekauft haben, das Recht die gekauften Berichte zu kürzen und umzustellen was den Sinn natürlich sehr verändern kann und man selbst hat dann keine Möglichkeit mehr (ausser Gericht und einstweilige Verfügung) die Ausstrahlung / den Druck zu verhindern. Es ist speziell dabein ratsam, sich VORHER darüber zu versichern, wer da kommen will. Wenn tatsächlich urplötzlich ein Fernsehteam ohne vorherige Absprache auftaucht, solltet ihr vor Zeugen ablehnen.
  • Weitere rechtliche Mittel außer der Gegendarstellung sind natürlich möglich (z.B. bei Verleumdungen), aber nur schwer einsetzbar. Boulevardblätter haben mindestens teilweise einen eigenen Etat für Ausgaben an Juristen, die solche Klagen vor Gericht zerfetzen.
  • Laßt Euch die Genehmigung erteilen, den Artikel auch auf eurer Website abzulegen. Dann habt ihr auch was davon. Und teilt das bitte info@mittellande.org mit, damit wir einen Link für das Pressearchiv legen können. 🙂
  • Man kann Sendern/Reportern die Drehgenehmigung, bzw die Berichterstattung mit Hinweis auf die private Natur der Veranstaltung zu untersagen.Im Regelfall ist man auf seiner Lokation durch Miete der Hausherr, man ist also in juristischen Lage, den Zutritt und somit auch Fotos zu untersagen. Nur darf man sich dann über schlechte Presse nicht wundern.
  • Wenn man so verrückt ist und vielleicht Eigenwerbung nach oder vor einem Con machen will, gibt es immer noch die Möglichkeit, durch „Pressemittleilungen“ Blätter das drucken zu lassen, was man selber geschrieben hat oder sogar sich von „Offenen Kanälen“ Videokameras zu besorgen und einen eigenen Bericht davon zu drehen. Spätestens dann hat man auch eínen guten Draht zur beteiligten Presse, die sind nämlich meistens dankbar für Arbeitserleichterung.
  • Falls ihr dem Reporter nicht traut, solltet ihr beim Interview einfach ein Tonbandgerät mitlaufen lassen. Seriöse Reporter werden da sicher nichts gegen haben …
  • Verzichtet auf Aussagen wie „Natürlich sind wir alle verrückt.“ Die sind vielleicht im Zusammenhang lustig, als Zitat aber meistens daneben. Bei allem lockeren Plauderton sollte man während des Interviews eines nicht vergessen: es wird nicht der ganze Kontext gesendet/aufgeschrieben … Denkt auch daran, was der Reporter weiß: er kennt nicht den LARP-Hintergrund, er ist meist ein absoluter Newbie, der durch Gamespeech (Intime, Outtime, Pompfen, etc.) erstmal kräftig verwirrt werden kann. Und verwirrte Zuhörer führen häufig zu Mißverständnissen.
  • Was jemand nicht weiß, macht ihn nicht heiß: wenn ihr nicht wollt, dass „Carsten Thurau (29), Informatiker bei der Bahn“ im Artikel erscheint, dann sagt dem Reporter das gar nicht erst.
  • Ein beliebtes Fragethema ist auch: was darf der Veranstalter? Jeder Veranstalter darf ohne Nachfrage bei den Spielern entscheiden, ob er Presse auf dem CON zulässt. Meistens wäre es auch schwer, die Teilnehmer vorher darüber zu informieren. Aber: ob ein Teilnehmer ein Interview gibt, und ob ein Teilnehmer Fotos gestattet, ist noch immer Sache des Teilnehmers (mit Ausnahme: Wenn der Teilnehmer nicht individuell erkennbar ist, also z.B. Massenfotos der Spielermenge). Auch in diesem Fall ist jedoch sinnvoll, daß Veranstalter zu Beginn des CONs darauf hinweist, daß Fotos gemacht werden, und daß einzelne Spieler auch dem Veranstalter sagen können, daß sie auf kein Foto – auch kein Massenfoto – dulden.
  • Noch etwas, wenn ein schlechter Artikel erschienen ist: ruft einfach mal den Vorgesetzten des Reporters an, und zwar nicht nur einer, sondern gleich mehrere Anrufer. Schreibt einen – gut lesbaren und fundierten – Leserbrief. Auch Reporter mögen Ärger nicht.
  • Versucht bei Aussagen nicht nur daran zu denken, was ihr meint, sondern auch, wie es rüberkommen kann. Beispiel: „Handelt es sich dabei auch um Realitätsflucht?“ Da kann man mit ja antworten (denn man entschlüpft vielleicht nach eigenen Verständnis für ein Wochenende der Realität). Aber: Welcher geneigte Leser denkt beim Wort Realitätsflucht an etwas Positives? Ein kleiner Tipp für den Umgang mit Reportern (von Robert/Llewellian aus dem LARPInfoForum):
    Seit ihr alles Satanisten? So nicht: Nein, wir halten keine Dunklen Messen ab. So schon: Also zu der Frage ob wir alles Satanisten sind, möchte ich ihnen sagen das das Ausspielen von phantastischen Gottheiten überhaupt nichts mit der Realität oder dem Ausleben realer Gottesdienste in irgendeiner Form zu tun hat. Alles nur Theater. Wenn da jemand versucht zu schneiden, hört sich das an wie ein Rapvideo… man bemerkt die Pausen und Tonhöhenschwankungen.

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