Veranstaltungsformen

Ihr solltet gut überlegen, ob ihr das CON als Privatpersonen veranstaltet, oder als Verein. Weitere Möglichkeiten sind natürlich Firmen (GbR, GmbH, etc. – Aktiengesellschaften wären da wohl eher unüblich). Die Veranstaltung über einen Verein bringt einige rechtliche Vorteile, aber natürlich auch Nachteile. Vor allem muß man sich etwas mit Bürokratie herumschlagen.Nix ist umsonst …

Die verschiedenenen Formen

Es gibt bei LARPern im groben und ganzen folgende Formen von Veranstaltungen

  • Privatveranstaltung einer Person
  • Privatveranstaltung mehrerer Personen
  • Veranstaltung eines eingetragenen Vereins
  • Veranstaltung einer Gesellschaft: GbR, GmbH…

Privatveranstaltung einer Person

Das gibt es tatsächlich. Wenn ihr in kleinem Rahmen ein LARP macht, z.B. eine Geburtstagsfete in einer Waldhütte mit 20 Leuten, dann ist das rechtlich auch nix anderes als eine Geburtstagsfete in einer Waldhütte.

Privatveranstaltung mehrerer Personen

Hin und wieder kommen mehrere Personen auf die Idee, ein CON gemeinsam zu veranstalten, ohne z.B. einen Verein zu gründen. Tatsächlich gründen sie dadurch implizit eine Gesellschaft, eine GbR… und damit gilt das weiter unten beschriebene.

Veranstaltung eines eingetragenen Vereins

Über Vereinssinn und -gründung gibt es eine Extraseite: Einführung zu Vereinen Kurz gesagt ist der eingetragene Verein die wahrscheinlich sinnvollste Form für die meisten LARPs: die Haftung tragen nicht die Mitglieder, sondern der Verein. Auch steuerlich ergeben sich Vorteile, gerade bei gemeinnützigen Vereinen werden diese enorm.

Veranstaltung einer Gesellschaft: GbR, GmbH…

Nochmal der Hinweis: ich bin kein Jurist, deswegen kann ich hier nur einen groben Umriss geben.

GbR

Eine GbR kann man mündlich oder schriftlich gründen: wenn mehrere LARPer zusammen einen CON veranstalten, ohne etwas schriftlich niederzulegen, bilden sie sofort mal eine GbR, bei der die Abmachungen innerhalb der GbR schwer beweisbar sind… Man sollte sicherheitshalber also auch bei LARPs einen Gesellschaftervertrag aufsetzen (ausser man kennt seine Mitmacher wirklich in- und auswendig und weiss, dass die keinen Scheiss bauen).

Ohne vertragliche Regelung ist für Geschäfte immer die Zustimmung aller Mitglieder einer GbR notwendig. Für Ausnahmefälle müssten die Gesellschafter demjenigen eine Spezialvollmacht erteilen. Selbst mit vertraglicher Regelung oder Vollmacht geht das für sogenannte Grundlagengeschäfte allerdings nicht. In einem Gesellschaftsvertrag können Geschäftsführung und Vertretung nach Personen und Inhalt beschränkt werden. Aber: die Verteilung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse gilt nur innerhalb. Falls einer der Gesellschafter unberechtigterweise ein Geschäft für die Gesellschaft abschliesst, kann der Geschäftspartner erstmal davon ausgehen, dass die Gesellschaft dahintersteht – und auch dafür einsteht… die Gesellschaft müsste dann selbst dafür sorgen, dass sie den einzelnen zur Rechenschaft steht.

Für alles, was die Gesellschaft macht, haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen (falls es im Gesellschaftsvertrag nicht anders drin steht), und zwar auch mit Privatvermögen. Das bedeutet: wenn die Gesellschaft aus 10 Personen 100000 Euro Schulden macht, haftet jeder mit 10000 Euro. Aber: falls 9 Personen pleite sind, kann erstmal der 10. rangezogen werden, um die 100000 Euro kurz mal alleine zu zahlen – wie er das Geld von den anderen Gesellschaftern bekommt, ist seine Sache, nicht die der Gläubiger…
Für Verbindlichkeiten aus Verträgen, die im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haften das Gesellschaftsvermögen und die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Wird ein Gesellschafter allein in Anspruch genommen, kann er von den anderen Gesellschaftern anteilig Ausgleich verlangen. Wurde im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen, so haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.
Gerade die Haftung mit dem Privatvermögen ist natürlich heftig…
Immerhin etwas: für die Steuererklärung reicht eine Einnahmen-/ Überschuss-Rechnung.

GmbH

Eine GmbH ist etwas ähnliches wie eine GbR, nämlich eine Gesellschaft, nur „mit beschränker Haftung“. So ähnlich sind sich beide aber gar nicht: die GbR ist eine Personengesellschaft, die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Daraus ergibt sich auch ein grosser Haftungsunterschied: Die Gesellschafter haften nicht persönlich gegenüber den Gläubigern, wenn die Stammeinlage voll erbracht ist. Letztere bedeutet aber einen grossen Haken: für eine GmbH sind 25000 Euro Stammeinlage erforderlich, d.h. die Gesellschafter müssen 25000 Euro einzahlen (wobei nicht jeder gleich viel zahlen muss, es kann unterschiedlich grosse Anteile geben). Das dürfte jedoch für die meisten LARP-Veranstalter etwas zuviel sein…

nicht eingetragener Verein

Man kann auch einen Verein gründen, ohne ihn eintragen zu lassen. Dann gelten aber ungefähr die gleichen Regeln wie für GbRs.

weitere Formen

Weitere Formen sind die KG (Kommanditgesellschaft), oHG (offene Handelsgesellschaft) als Personengesellschaft und die AG (Aktiengesellschaft) als Kapitalgesellschaft. Für die Formen sollte aber dann doch eher ein Rechtsanwalt als Auskünftsbüro dienen – für den normalen LARPVeranstalter ist das eher nicht sinnvoll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.