Minderjährige auf LARPs

Die Anwesenheit von Minderjährigen bedeutet für einen Veranstalter besondere Gefahr, die der Gesetzgeber schafft. Ein Erklärung hat Dirk Rabenschlag (auch als Bruder Egberth bekannt) mal gebracht: Minderjährige dürfen (solange die SL nicht zur Tollkühnheit neigt) deshalb nicht auf Cons, da sie in haftungsrechtlicher Hinsicht potentielle Zeitbomben sind.… mehr lesen