der LARPer und das Recht

Rechtliche Dinge sind natürlich nicht uninteressant, wenn es um LARP geht. Eine Sache vorweg: ich liste hier auf, welche Stolpersteine in rechtlicher Hinsicht auf normaler LARPer warten können.

Einen Teil habe ich ausgelagert in den Bereich Haftung. Dort erfahrt ihr, was euch passiert, wenn ihr Drogen nehmt oder Sachen zerstört.

Es gibt noch einiges mehr Recht, welches für LARP relavant ist. Hier sind nur die allerwichtigsten Sachen. Den Rest findet ihr auf den CON-Planungsseiten unter Recht.

Ich kann weder für diesen Artikel in Anspruch nehmen, daß er juristisch absolut einwandfrei ist, noch kann und darf ich detailierte Frage zum Thema recht beantworten. Dafür gibt es dann Anwälte.

Warum das ganze? Ein meiner Ansicht nach typischer Irrtum ist das „Wir regeln das unter uns. Wir LARPer machen das schon.“ LARP ist weder rechtsfrei noch sozialfrei. Soll heißen: es gilt auch auf CONs das deutsche Recht, und bei allem Spiel gelten auch soziale Prinzipien. Schade, dass das häufig vergessen wird …

Beispiele:

  • Der Magier, der für einen magischen Effekt einen Böller mitten unter seinen Mitspielern zündet. Würde der Spieler das auch auf der Straße machen? Und was würde dann mit ihm passieren? Wenn dadurch Schäden angerichtet werden, dann haftet der Spieler – egal ob während eines LARPs oder nicht. Außerdem zeugt es von wenig Sozialkompetenz, andere Leute zu gefährden, weil „man ja auf einem LARP ist“.
  • Beliebt im Kampf ist das „Klar, ohne blaue Flecken macht ein LARP-Kampf keinen Spaß.“ Das stimmt nicht. Mir machen zum Beispiel blaue Flecken keinen Spaß. Ein guter LARP-Kämpfer kann auch vorher abstoppen. Schlimmer noch: „Der NSC ist nicht umgefallen, da habe ich ein bißchen fester draufgehauen.“ Klar, ich schlage meine Frau auch, wenn sie nicht tut was ich will. Auf deutsch: das ist nichts anderes als ein Versuch, mit Gewalt zu seinem vermeintlichen Recht zu kommen, also ausgelebte soziale Inkompetenz. Und letzten Endes sogar strafbar. Wenn dem anderen dabei was passiert, und irgendjemand diesen dummen Spruch mit dem „fester draufhauen“ mitkriegt, dann könnte der Geschädigte eine Klage anstrengen. Die Zeugenaussage würde nämlich Vorsatz beweisen, und dann wäre neben einer Haftung (Schmerzensgeld, Verdienstausfall !) auch eine Strafe drin … Natürlich kann beim LARP mal was passieren, damit müssen wir leben, aber es darf nicht mit Absicht passieren.

Welche Rechte hat eigentlich ein Spieler?
Generell bezahlt man Geld für eine Leistung, nämlich das CON. Wie z.B. auch bei Reisen darf man Geld zurückverlangen, wenn Mängel in dieser Leistung auftreten. Diese Mängel sind zugesicherte Leistungen, die in der Anmeldung versprochen werden (oder auch mündlich Leuten gesagt werden, dann ist aber Beweispflicht, und die wieder ist schwierig.

Als Beispiel: in der Anmeldung steht „Jugendherbergsbett mit Vollverpflegung“. Wenn ihr jetzt kein Bett bekommt, weil die Burg überbucht ist, oder der Veranstalter doch nicht für Essen sorgt, dürft ihr Geld zurückverlangen. Aber: wenn ihr vorher mit dem Veranstalter etwas anderes ausmacht (z.B.: ich zahle 40 DM weniger), dann könnte es schon wieder etwas anders aussehen…
Weiteres:

  • Das Essen muß natürlich eßbar sein. Madensuppe gehört wohl nicht dazu … aber Jugendherbergsessen unterer Kategorie ist vollkommen ausreichend. Wenn natürlich ein Festbankett angekündigt ist, dann muß ein Festbankett geliefert werden.

Denkt aber auch daran: jede Rechtsstreitigkeit kostet Zeit, und da ist die Frage, ob es sich wirklich lohnt, zu klagen. Im seltensten Fall bekommt man mehr als 30% (siehe viele Reiseklagen). Das sind dann bei einem 150 DM-LARP keine 50 DM… Der Ort der Verhandlung dürfte im allgemeinen der Wohnort bzw. Sitz des Veranstalters sein …

Außerdem: die meisten Veranstalter machen das Ganze als Hobby – da macht man leicht Fehler.

Und zum Abschluß ein Link, den Thomas Görgen vor kurzem in der Mittellande-Liste hinterließ: http://dejure.org/gesetze/BGB/651a.html und dann 651b, c etc. bis k. Dort ist das Reiserecht zu finden.

Haftung

Das Thema ist nicht ganz uninteressant. Eigentlich ist es aber einfach: ein Spieler ist genau für das gleiche haftbar und unterliegt den gleichen Gesetzen wie ein ganz normaler Mensch. Deswegen sollte auch jeder LARPer wegen Dummheit verurteilt werden, der keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denkt einfach daran: wenn ihr in der U-Bahn in Dummbatzigkeit irgendjemand seine Brille kaputtmacht, dann könnt ihr auch schon einige hundert Mark bezahlen (ich gebe zu: mein Gestell kostete gerade 19,90 DM). Und jetzt: denkt daran, daß man im LARP leichter Sachen kaputtmachen kann … Mehr unter Versicherungen.

So, ein paar Dinge, für die ihr haft-, teilweise sogar strafbar seid:

  • Für versuchte oder durchgeführte Körperverletzung seid ihr haft- und strafbar. Das gilt natürlich, wenn ihr plötzlich mit einem Normaldolch rumturnt. Es gilt aber auch, wenn ihr wenn durch Pyroeffekte oder wunderbar gebraute Heiltränke jemanden verletzt. Wenn ihr jemand im Kampf die Brille runterschlagt, kommt es auf die Situation an: schließlich hat jemand, der mit der Brille in den Kampf geht, möglicherweise eine Teilschuld.
  • Nötigung (Androhung realer Gewalt)
  • Outtime-Beleidigungen
  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung:
    • Wenn ihr in der Jugendherberge aus Spielgründen eine Tür einrennen müßt, dann solltet ihr gleichzeitig schon das Scheckbuch rausholen. Ist es euch doch wert, oder? Nein? Dann laßt das Türeneinrennen.
    • Wenn ihr auf dem Zeltplatz unbeaufsichtigt eine Fackel hinstellt, und diese ohne euer Zutun auf die Idee kommt, einen Brand entfachen zu müssen, dann seid ihr schuld, nicht die Fackel. Für §306 StGB Fahrlässige Brandstiftung seid ihr haft- und strafbar. §306f StGB Herbeiführung einer Brandgefahr ist auch fahrlässig strafbar. Betrifft Rauchen, offenes Feuer und Licht (!) in Wald und Wiese.
    • Ihr seid erstmal grundsätzlich für alles haftbar, was ihr kaputtmacht. Deswegen sollte man auch nicht in der Nähe eines Barden kämpfen, der gerade spielt (Instrumente sind teuer). Oder in der Nähe der Lieblingsvase der Herbergsmutter.
    • Nebenbei seid ihr auch haftbar, wenn ihr etwas im Spiel an euch nehmt und kaputtmacht. Beispielsweise werden gerne Waffen eingesetzt, die gediebt oder anderswie entwendet wurden (vom toten Ork weggenommen). Das ist kein Problem. Wenn die Waffe aber dabei kaputtgeht, dann müßt ihr zahlen.
    • Und weil das Herz sonst blutet: versucht niemals, einen Bogen zu benutzen, den ihr irgendwie im Spiel bekommen habt, und der euch nicht gehört. Versucht ihn nicht einmal zu spannen. Wenn ein Bogen ohne Pfeil ausgezogen und die Sehne losgelassen wird, kann das den besten Bogen ruinieren.
  • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogen): §29a BtMG Betäubungsmittel in nicht geringer Menge
  • Hausfriedensbruch: und wenn der Weg durch den Garten noch so viel abkürzt, laßt es lieber sein.
  • Betrinken: §323a StGB Vollrausch. Ein generelle Irrtum ist wohl: wenn ihr im Vollrausch ein Verbrechen begeht, könntet ihr mit Schuldunfähigkeit argumentieren und unbestraft bleiben. Stimmt glücklicherweise nicht. Falls ihr im Vollrausch eine rechtswidrige Tat begeht, verstoßt ihr gerade gegen diesen Paragraphen.
  • Lärm (§117 OWiG Unzulässiger Lärm): Geldbuße bis 10000 Mark, Haftungsgrund für unerlaubte Handlung. „Wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt“

Tips:

  • Laßt Realfesselungen. Wenn dabei etwas passiert, z.B., weil ihr das Blut abgeschnürt habt, oder der Gefesselte alleingelassen einen Sonnenstich bekommt, seid ihr dran.
  • Schießt nicht im Dunkeln mit Bögen, sondern nur, wenn ihr den Gegner vernünftig sehen könnt.

Und noch eine Bitte an Veranstalter: sollte jemand etwas von dem begehen, was oben genannt wurde, scheut euch nicht: Ruft die Polizei, wenn es nötig ist. Bei versuchter oder durchgeführter Körperverletzung ist es nötig, beim Benutzen von fremden Latexwaffen genügt natürlich eine Zurechtweisung des Spielers, und sein Einverständnis, die Sache zu bezahlen. Eine Anmerkung noch zu Kömpfen mit Polsterwaffen: generell wird davon ausgegangen, dass Verletzungen (beispielsweise Knochenbruch) oder Beschädigungen von Eigentum der Kampfgegner(beispielsweise Brille) bei Kämpfen mit Polsterwaffen der Verursacher nicht belangt werden kann. Das ist aber sehr blauäugig. Es gibt da zwei Möglichkeiten: es wurde absichtlich oder unabsichtlich getan. Unabsichtlich ist hoffentlich der Normalfall. Dann würde im Zweifelsfall tatsächlich ein Gericht entscheiden müssen, ob der Verursacher zahlen muss. Natürlich kann man sich auch vorher einigen… Mit etwas Glück bezahlt auch die Haftpflichtversicherung des Verursachers, jedoch kommt das auf die Versicherungsbedingungen an.
Das Ergebnis einer Prüfung ist nicht voraussagbar. Es kommt vor allem drauf an

  • hat der Verursacher vorsichtig und den Kampfregeln entsprechend gehandelt
  • Wie sehr sch�tzt der Richter das Risiko ein, dass der Verletzte/Gesch�digte mit Teilnahme an dem Kampf eingegangen ist.

Absichtliche Verletzungen sind natürlich etwas anderes: hier sind Haftung und Schmerzensgeld, auf der anderen Seite aber sogar Geld- oder Haftstrafen (s.o.: Körperverletzung) möglich. Das ganze muss natürlich bewiesen werden. Eine Warnung an Leute, die der Mode anhängen, übers Internet anderen Spieler zu bedrohen („Wenn wir uns sehen, haue ich dir aufs Maul“, „Unfälle mit Plattenhandschuhen passieren“): da wird es dann im Zweifelsfall schwierig zu beweisen, dass es keine Absicht war…

Tiere auf CONs

Natürlich ist es schön, wenn man seinen Hund mit aufs CON nehmen darf. Leider (oder besser: gerechterweise) haftet aber der Besitzer für das Fehlverhalten von Tieren. Das ist auch schon im normalen Leben so: wenn der kleine Dackel einen Verkehrsunfall verursacht, dann muß der Besitzer zahlen. Auch wenn der Schaden fünf- oder sechsstellige Höhe erreicht. Deswegen ist es nicht nur auf CONs sondern auch im normalen Leben eigentlich schon grob fahrlässig, keine Haftpflichtversicherung für das Tier abzuschließen (Katzen sind übrigens meistens schon in der eigenen persönlichen Haftpflichtversicherung enthalten).

Na gut, gehen wir mal davon aus, daß eine Haftpflichtversicherung da ist. Was sollte man als Spieler noch so tun:

  • Der Veranstalter sollte vor dem CON, nicht erst auf diesem um Erlaubnis gebeten werden. Häufig sind nämlich schon an den Veranstaltungsorten (z.B. Jugendherbergen) gar keine Tiere erlaubt.
  • Seid mit eurem Tier immer vorsichtig. LARPer allgemein sind es nämlich nicht. Die fangen schon mal neben dem Pferd oder dem Hund eine Keilerei an. Sorgt deswegen selber dafür, daß das Tier nicht provoziert oder verängstigt wird.
  • Sorgt dafür, daß das Tier nicht stört. Keiner tritt gerne in die vom Hund gelegte Wurst, und keiner verzichtet gerne zugunsten eines Hundes auf eine vom Grill geklaute Wurst. Auch Tiere, die die ganze nachtüber jaulen, sind störend.

Einfach dran denken: mit einem Tier auf ein CON kommen zu dürfen ist schon ein Privileg an sich.Und Privilegien sollte man nicht durch schlechtes Verhalten danken.

Versicherung

So, was empfehle ich für LARPer? Eigentlich genau das gleiche wie für andere Menschen. Relevant für LARP sind wahrscheinlich folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung: Sollte eigentlich Pflicht sein. Diese Versicherung zahlt, wenn ihr für einen Schaden haftet. Zum Beispiel: wenn ihr gerade mit dem Kettenhemd über dem Boden schlittert selbigen aufgeschlitzt habt, so daß er neu gehobelt werden muß, dann zahlt die Versicherung (na gut, schlechtes Beispiel, schaut einfach oben unter Haftung). Vorsicht ist allerdings bei Ausschlußklauseln geboten, denn z.B. sind Schäden an Mietsachen meistens ausgeschlossen. Außerdem zahlt die Versicherung nicht, wenn ihr zu fahrlässig oder gar mit Absicht gehandelt habt. Außerdem solltet ihr auf die Deckungssumme achten: wenn ihr einen Brand in einer Burg für 1500000 Euro Schaden verursacht, dann sollte die Versicherung nicht nur 1000000 Euro abdecken. Ach so: Jugendliche bis 26 Jahre ( bei manchen Versicherern auch länger) sind häufig über ihre Eltern abgedeckt. Da gibt es aber soviele Fälle, daß man immer im Einzelfall nachgucken sollte, ob man überhaupt so mitversichert ist.
  • Rechtschutzversicherung: Bei Rechtsstreits bezahlt eigentlich der Verlierer. Dummerweise könnt ihr das sein… Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Prozeßkosten, und streckt sie auch im (wahrscheinlichen) Erfolgsfall vor. Diese Versicherung ist nicht unbedingt nötig! Sie gehört eigentlich zu denjenigen, die man als letztes abschliessen sollte. Sie kann aber im Ernstfall helfen. Manche dieser Versicherungen sind aber zu teuer. Auch hier sind übrigens einige durch ihre Eltern mitversichert.
  • Unfallversicherung, möglichst mit Progression: Eine Unfallversicherung zahlt, wenn ihr einen dauerhaften Schaden erleidet (z.B. Finger ab, aber auch für schlimmeres). Wenn ihr plötzlich durch einen Unfall (beim LARP auf der Treppe ausgerutscht und unten mit zerschmettertem Bein wieder zu sich kommend) erwerbsuntüchtig werdet, dann ist ein Unfallversicherung eine gute Absicherung.
  • Tier-Haftpflichtversicherung: Wenn ihr Tiere habt und auf CONs mitnehmt, solltet ihr euch für den Fall sichern, daß das Tier Schäden verursacht. Katzen sind übrigens mit der normalen Haftpflichtversicherung abgedeckt (mit einer normalen – manche schließen das auch gerüchteweise aus). Hunde sind nicht so abgesichert!

Es gibt noch weitere mehr oder weniger sinnvolle Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung), aber die sind mir etwas zu weit vom eigentlichen Thema LARP entfernt.

Mehr zum Thema gibt es z.B. beim Bund der Versicherten.

Noch ein bißchen was zu Rechtsschutzversicherung und Privat-Haftpflichtversicherung:
Die PHV dient ebenfalls zur „Abwehr von unberechtigten Ansprüchen“. Dieses hat eine ähnliche Funktion wie eine Rechtsschutzversicherung. Der Unterschied zeigt sich an folgendem:

Ich werde verklagt: Die PHV prüft und zahlt eventuell den Rechtsstreit, bzw stellt fest dass der Versicherungsnehmer (VN) nichts bezahlen muss.

Ich will klagen: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Rechtsstreit, nach Überprüfung, ob überhaupt eine Erfolgsaussicht vorhanden ist und auch nur dann.

Wegen kleiner Schäden, sollte man vorsichtig sein, ob man immer seine private Haftpflichtversicherung in Anspruch nimmt. Da es viele Grauzonen gibt, wann der Versicherer zahlt, kann es gut passieren, dass sich später bei einem größeren Schaden die Versicherung plözlich stur stellt. Also wg 50 Euro würde ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Auch hat die Versicherung nach jedem Schaden ein außerordentliches Kündigungsrecht. (Was? Der hat 8 Mal 50 Euro kassiert? Den werfen wir jetzt raus.)

Und: Laßt euch nicht die erstbeste Versicherung aufschwatzen, vergleicht! Die Beiträge bei gleichen Leistungen varieren teilweise um 300%…

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