Benachrichtigungen

Erstaunlicherweise sollte man einigen Stellen Bescheid geben, bevor man das CON startet. Der Besitzer sollte natürlich vorher Bescheid wissen.
Ansonsten:

  • Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt: gerade, wenn ihr ein ActionCON plant, und wenn ihr in der Nähe einer Ortschaft seid, ist es besser, wenn die Polizei vorher weiß, warum panische Bewohner von Leuten mit Waffen sprechen. Polsterwaffen sehen aus 100m Entfernung halt aus wie echt. Und LARPer sehen generell merkwürdig aus, wenn sie in Gewandung sind.
  • Förster: Bevor ihr für einen Plot durch den Wald trampelt, solltet ihr den Förster kontaktieren. Unter Umständen müßt ihr sogar dem örtlichen Pächter Bescheid geben. Das sagt euch aber der Förster.
  • Bei Zelten ist unter Umständen das Ordnungsamt zu benachrichtigen. Bei normalen Zeltplätzen sollte das nicht der Fall sein. Wenn ihr aber „auf der grünen Wiese“ z.B. beim Bauern zeltet, solltet ihr dem örtlichen Ordnungsamt Bescheid sagen. Die wissen dann auch, wer Bescheid wissen will, und machen gegebenenfalls Auflagen, z.B. hinsichtlich Duschen und Dixies.
  • Bei Zelten in Naturschutzgebieten: Falls ihr in Naturschutzgebieten/Landschaftsschutzgebieten zelten wollt, müßt ihr vorher (rechtzeitig, mind. 3 Monate vorher) auch bei einer Behörde vorstellig werden. In Bayern z.B. erteilt die Genehmigung die Untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes.
  • Krankenhaus: Ein Tip von der Loricon-Orga: „Da unser Congebiet mitten im Nirgendwo liegt, haben wir bei den zwei nähesten Krankenhäusern Anfahrtbeschreibungen hinterlassen mit einem kleinen Text „Was erwartet mich“ in dem z.B. stand, dass die Veranstaltungsleiter eine rote Binde tragen. Diese Zettel wurden dann auch tatsächlich gebraucht und die Sanis waren dankbar dafür. Wir haben uns dabei noch gedacht, dass wir die Zettel erst einen Tag vor dem Con zu den Krankenhäusern schaffen, damit sie nicht bis zum Con unauffindbar in irgendeiner Ablage verschwinden…“ Dabei ist allerdings anzumerken, dass im Normalfall die zuständige Rettungswache bzw. gleich Leitstelle natürlich eher interessiert sind als die Krankenhäuser.
  • Sanis: Stellt sicher, daß ihr Sanis oder bei kleineren CONs wenigstens Leute mit Erste Hilfe-Kenntnis auf dem CON habt, gerade für Action-CONs.
  • Es ist nicht ganz sicher, ob eine Schankerlaubnis und ein Gesundheitszeugnis notwendig ist, wenn ihr Alkohol ausschenken oder selbst kochen wollt. Erstmal: Was ist das? Eine Schankerlaubnis ist die Erlaubnis, zu gewerblichen Zwecken Getränke auszuschenken. Diese braucht jeder, der eine Kneipe betreibt. Genaues – und warum das für normale LARPs wohl nicht notwendig ist – findet ihr in einem kommentieren Gaststättengesetz . Da steht auch, nach welchem Paragraphen ich das interpretiere. Und das es vielleicht sinnvoll wäre, das Jugendschutzgesetz in der Intime-Taverne aufzuhängen. Laut Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung – das Gesundheitszeugnis – ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Wer das Gesundheitszeugnis besitzt, weiß, wie man mit Lebensmitteln umzugehen hat – hoffentlich. Nach (leider nur telefonischer) Aussage des Frankfurter Gesundheitsamtes ist ein Gesundheitszeugnis nicht notwendig für Vereinsveranstaltungen (die auch über ein Wochenende gehen können), solange die Anzahl der Veranstaltungen im Jahr nicht 5 übersteigt. Ich kann allerdings nicht sagen, ob das allgemeingültig für alle Gesundheitsämter gilt!
  • Feuerwerke: Da gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten, so daß hier eine eigene Seite angebracht ist: Pyrotechnik und Recht .

TÜV und Bühnenmeister: das erschreckt jetzt wirklich, ist aber wohl nur für GrossCONs interessant. Robert Waldhans hat im LARPInfoForum darauf aufmerksam gemacht: „Für Grossaufbauten wie die Bühne auf dem COM musste sowieso der TÜV kommen und der Aufbau von Bühnenmeistern überwacht werden.“

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